Lösungen zur Rettung der Altersvorsorge in Coronazeiten
Gerade plant Spanien einen Lockdown für sechs Monate. Frankreich, Italien u.v.a. EU Staaten planen Ähnliches. Auch Deutschland ist nicht weit davon entfernt. Allen gemeinsam ist allerdings die enorme Steigerung der staatlichen Schuldenlast. In Deutschland allein gab es bis zu Beginn des zweiten Lockdowns bereits Kreditzusagen und Verschuldungen in Höhe von fast 1500 Mrd. Euro. Das kann nicht ohne Folgen bleiben. Die Europäische Zentralbank muss die Zinsen weiter in den Minusbereich drücken, damit ihre Mitgliedsstaaten nicht in die Staatsinsolvenz rutschen. Fallende EZB Zinsen sorgen aber in der deutschen Altersvorsorge (AV) für folgende Risiken: die Überschüsse aller festverzinslichen privaten und betrieblichen Rentenversicherungen werden sehr schnell gegen Null tendieren, die vereinbarten Garantiezinsen aus alten AV Verträgen bringen immer mehr Lebensversicherer und Pensionskassen in Schieflagen und die Sparer werden quasi enteignet, da sie mehr in AV Verträge einzahlen als sie jemals, auch vor Abzug einer Inflationsrate, wieder herausbekommen werden.
In der Praxis kann man dies schon heute beobachten, also vor den verheerenden langfristigen Auswirkungen der Coronakrise: die Überschüsse, die sich seit 2001 im Abwärtstrend befinden, sind in den letzten Jahren, also vor der Coronakrise, um 0,3- 0,5% pro Jahr gefallen. Wenn es also so weiter ginge, wäre man auch ohne die Coronaprobleme in ca. fünf Jahren ohnehin bei Null angekommen. Ein Drittel aller Pensionskassen und etliche Lebensversicherer standen schon vor Corona im Jahr 2019 auf der Bafin Liste der gefährdeten Unternehmen. Den meisten wurde sogar das Neugeschäft verboten. Bei neuen AV Produkten garantiert selbst der derzeit größte deutsche Versicherer, die Allianz, in Zukunft nur noch 90% bzw. 80% der Beiträge, von einer Verzinsung einmal ganz zu schweigen.
Das Fazit aus dieser Entwicklung kann daher nur heißen: Hände weg von allen festverzinslichen Produkten und Umschichtung von nach 2007 abgeschlossenen festverzinslichen AV Verträgen in fondsgebundene AV Verträge mit einer endfälligen Zinsgarantie.
Die AV lebt vom sog. Zinseszinseffekt. Dieser ist definiert als 1% Zins/Rendite pro Jahr nach Kostenabzug oberhalb der Inflationsrate. Haben wir also eine Inflationsrate von z.B. 1%, dann sollte die AV mindestens eine Rendite nach Kostenabzug von 2% pro Jahr erwirtschaften. Dies dürfte derzeit für nicht mehr als 15% aller aktuell besparten AV Verträge zutreffen. D.h. im Umkehrschluss: 85% aller AV Verträge sind auf Dauer Verlustbringer. Was es also bedeutet, wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern aus mangelndem Fachwissen heraus zu einer verlustbringenden Entgeltumwandlung rät, das kann man sich denken. Und das obwohl die betriebliche Altersvorsorge (bAV) die derzeit beste AV Form überhaupt ist. Zudem sind sich viele Arbeitgeber gar nicht der Haftungsfallen bewusst, die in bAV liegen können. Wie oben bereits erwähnt, werden etliche Versicherer in den nächsten Jahren zwangsweise in die Insolvenz rutschen. Hat also ein Arbeitgeber z.B. eine im Jahr 2004 abgeschlossene bAV ungeprüft übernommen, dann haftet er bei einer Insolvenz des Versicherers nicht nur für die Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn, sondern zusätzlich auch für die 2,75% Mindestverzinsung pro Jahr der Laufzeit. Das können bedeutende Summen werden, für die die meisten Arbeitgeber keinerlei Rücklagen bisher gebildet haben. Auch dürfte das Bilden von Rücklagen für die bAV in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten immer schwerer werden.
Da wir aber alle, meistens mit 67 Jahren, in Rente gehen werden, muss trotz der Coronakrise an die Zukunft gedacht werden. Es gilt also Wege zu finden, wie man bei einer negativen EZB Zinspolitik und sinkenden Berufseinkommen noch eine AV aufbauen kann. Hierzu einige Empfehlungen des Insurtechs KOSTENEX:
1.) Nur UWP Fonds: alle festverzinslichen AV Verträge, die noch eine Restlaufzeit vom mindestens 12 Jahren haben (bzw. deren versicherte Person max. 55 Jahre alt ist), auf fondsgebundene, sog. UWP Fonds („Unitised with profits“ Fonds) umstellen. Diese Fonds bieten nicht nur eine übliche Fondsrendite von ca. 5-7% pro Jahr, sondern als Absicherung auch eine endfällige Garantieverzinsung von ca. 1-2% pro Jahr, als „worst case“ Szenario. Diese Garantieverzinsung wird mittels einer Garantiegebühr gedeckt, die ca. 0,25% des Fondsdepotwertes pro Jahr beträgt. Im Gegensatz zu reinen Garantiefonds, die oft mit 70-95% Zerobondsanteil (=0% Zinsen) arbeiten, können hierbei tatsächlich 95-99% des Kapitals in Fonds investiert werden. Somit ist nicht nur eine „echte“ Altersvorsorge mit Zinseszinseffekt möglich. Auch für Arbeitgeber ist eine Haftung unter realistischen Bedingungen ausgeschlossen, da i.d.R. der Fonds auf Dauer eine höhere Rendite erwirtschaftet, als die endfällige Garantieverzinsung zusichert. Und nur für letztere würde der Arbeitgeber bei einer Insolvenz haften.
2.) Sicherheit zuerst: diese UWP Fonds, die i.d.R. in den niedrigen Risikoklassen 2 oder 3 (von 5) zu finden sind, unterliegen dem sog. Sondervermögen. Dieses muss immer außerbilanziell geführt werden, über internationale Clearingstellen, und ist daher gegen Insolvenz geschützt. Es ist somit sicherer als ein Sparbuch oder eine Lebensversicherung und vergleichbar mit einem Wertpapierdepot einer Bank. Zudem ist es leichter übertragbar im Insolvenzfall als eine mit Deckungskapital der jeweiligen Versicherung versehene festverzinsliche Rentenversicherung. Ein handelsüblicher UWP Fonds ist meist aus Kostengründen nicht an der Börse gelistet, sondern wird als interner Fonds mit wöchentlicher Kursbestimmung geführt. Er enthält meistens bis zu 50% Aktienanteile und bis zu 50% Unternehmens- und Staatsanleihen.
3.) Das Kostenproblem: das einzige Problem bei fondsgebundenen Rentenversicherungen nach dem UWP Prinzip (und auch ohne UWP Prinzip), sind die hohen Kosten im Vergleich zu festverzinslichen AV Verträgen. Meistens zahlt man ein Agio von 5% bei jedem Anteilskauf sowie eine jährliche Managementgebühr (oder auch TER genannt) in Höhe von 1,5% auf den Depotwert. Während das Agio auf Dauer mit steigendem Depotwert nicht mehr so ins Gewicht fällt, schmerzen die 1,5% TER jährlich doch gewaltig. Und jedes Jahr mit steigendem Depotwert mehr. Selbst wenn ein Fonds also 5% im Jahr erzielt, dann bleiben leider nur 3,5% nach Kosten übrig. Das ist mit Sicherheit besser als 0% oder gar eine Minusrendite wie bei festverzinslichen AVs, aber trotzdem ärgerlich. Es geht hierbei immerhin um etliche 10.000 Euro, oftmals sogar mehrere 100.000 Euro weniger. Das liegt daran, das der Zinseszinseffekt eben auch bei den Kosten berücksichtigt werden muss.
4.) Die kostengünstigste Lösung: bei der Lösung dieser Probleme geht daher nichts ohne den Kostenspezialisten Nr. 1, die Münchner KOSTENEX GmbH. Dieses Insurtech befasst sich bereits seit sechs Jahren mit den Auswirkungen, die Fondskosten auf die AV Verträge haben. KOSTENEX entwickelt und vermarktet AV Produkte, bei denen der Kunde alle Fondskosten, Versicherungskosten und sogar Abschlusskosten während der Laufzeit wieder komplett zurück erstattet bekommt. Und zwar garantiert in der Vertragspolice durch das jeweilige Versicherungsunternehmen. Die Kostenrückerstattung funktioniert wie eine „kick back“ Gutschrift von zusätzlichen Fondsanteilen. Und zwar nach jedem Jahr der Versicherungslaufzeit, beginnend ab dem 1. Versicherungsjahr, bis zum Vertragsende. Somit hat der Kunde die Garantie, das er selbst im „worst case“ bei Rentenbeginn garantiert keinerlei Kosten mit seiner fondsgebundenen Rentenversicherung hatte. Die Ablaufleistung seines AV Vertrages steigt, aufgrund des o.g. Zinseszinseffektes der Kosten im Gegensatz zu rein festverzinslichen Verträgen, je nach Restlaufzeit um durchschnittlich 100%. Somit ist es sogar möglich, den monatlichen Beitrag um ca. die Hälfte zu reduzieren und trotzdem die bisherige Ablaufleistung bei Rentenbeginn ausbezahlt zu bekommen.
Mit den richtigen AV Lösungen ist also sogar in schlechten Zinszeiten noch immer eine solide Altersvorsorge möglich. Hierbei sollte man als Arbeitnehmer allerdings vor allen anderen Sparformen oder Immobilien immer zuerst eine BAV als Liquiditätsreserve im Alter berücksichtigen. Diese beinhaltet seit 2019 eine 15%igen (kostenneutralen) Arbeitgeberzuschuss und zusätzlich seit 2020 einen sog. Sockelfreibetrag bei der Auszahlung, welcher nicht Steuer- oder Krankenversicherungspflichtig ist. Somit kann man monatliche Nettobeträge von bis zu 280 Euro mit ca. 80% Mehrgewinn (nach Steuern- und GKV Abgaben) gegenüber einer identischen privaten AV mit guter Rendite ansparen. Keine andere AV Lösung kann auf Dauer auf ähnlich hohe Ablaufleistungen kommen, weshalb jeder verantwortungsvolle Arbeitgeber hier endlich handeln sollte und seinem Arbeitnehmer eine bessere Betriebsrente als bisher zu ermöglichen.