Handeln Sie jetzt, bevor die Revision des BRSG kommt!
Die BAV Quote zeigt auf, wie viele Ihrer Mitarbeiter eine aktiv besparte betriebliche Altersvorsorge haben. Sie liegt im deutschen Mittelstand bei 50-60%, wobei es noch immer Unternehmen gibt, die Quoten von lediglich 25% haben. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), welches zum 1.1.2018 in Kraft trat, soll diese BAV Quote sogar auf 80% erhöhen. Hierzu muss man wissen, das deutsche Großkonzerne meist sogar eine BAV-Quote von 100% haben. Dies kommt dadurch zu Stande, weil sie meist rein arbeitgeberfinanzierte BAVs anbieten. Dies ist aber oft für KMUs finanziell nur schwer umzusetzen. Wenn also in drei Jahren die Revision des BRSG ansteht, kann es sein, das viele KMUs, die sich nicht ausreichend vorbereitet haben, ihre BAV Quote nicht bei 80% haben werden, da diese meist nur langsam erhöht werden kann. Dann kann es zu gesetzlichen Zwangsmaßnahmen kommen, wie z.B. kostenpflichtigen BAV Schulungen für Mitarbeiter und weitere, für den Arbeitgeber sehr bürokratische Maßnahmen.
Das muss jedoch gar nicht erst passieren.
Man kann schon heute absolut kostenneutral, z.B. mit einem Arbeitgeberzuschuss von 20% (entspricht den eingesparten Arbeitgeber Sozialabgaben) eine sinnvolle BAV für seine Mitarbeiter aufbauen. Hierbei hilft auch insbesondere die im BRSG explizit hervorgehobene „Opt out“ Lösung, speziell für neue Mitarbeiter.
Wir zeigen Ihnen wie einfach das geht und Ihr Betrieb hat in Zukunft einen weiteren wichtigen Pluspunkt bei der Bewerbersuche. Zudem können Sie sicher sein, das in Zukunft Ihre Mitarbeiter bestmöglich abgesichert sind. Und dies ohne Arbeitgeberhaftung.
Was bedeutet „Opt out“ und wozu braucht das mein Unternehmen unbedingt?
„Opt out“ ist die einfachste und kostenneutralste Methode, die BAV Quote auf Dauer deutlich anzuheben. Zudem sind die meisten Mitarbeiter glücklich, wenn sie sich eben nicht um das Thema der BAV selbst kümmern müssen.
Bei Einstellung des neuen Mitarbeiters erhält dieser mit seinem Arbeitsvertrag eine Entgeltumwandlungsvereinbarung nebst 20% Arbeitgeberzuschuss. In der Praxis sind das oft 100 Euro Bruttoentgeltumwandlung (entspricht etwa einem Gehaltsverzicht von 50 Euro netto) und zusätzlich 20 Euro Arbeitgeberzuschuss. Also insgesamt 120 Euro, die in die BAV des Arbeitnehmers vom Unternehmen eingezahlt werden. Zusätzlich kann der Arbeitnehmer diese BAV Verträge noch bis 302 Euro brutto bzw. bis 604 Euro brutto aufstocken, um optimal vorzusorgen.
„Opt out“ bedeutet, das der Arbeitnehmer dieser BAV Entgeltumwandlung nebst Zuschuss mit einer Frist von 4 Wochen widersprechen kann. In der Praxis sind dies allerdings nur ca. 5% aller neuen Mitarbeiter, die meist schon etliche private Altersvorsorge Verträge haben oder einfach nicht verstehen wollen, wie groß ihre Rentenlücke wirklich ist.
Es gibt allerdings auch Unternehmen, bei denen meist aufgrund innerbetrieblicher Kommunikation eine Personenzahl von mehr als 10% die „Opt out“ Möglichkeit für neue Mitarbeiter ablehnt.
Zur Erinnerung: die BAV ist bei einem 20%igen Arbeitgeberzuschuss (15% verlangt bereits das BRSG ab 1.1.2019) die mit Abstand rentabelste Sparform um die Rentenlücke wenigstens zum Teil zu schließen. Denn in der BAV ist im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge 1 Euro üblicherweise 1,80 Euro wert. Unter der Berücksichtigung des steuer- und sozialabgabefreien Sockelfreibetrages wären es sogar 1,90 Euro! Und dies nach Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen!
Da man oft vom Mitarbeiter aber nicht erwarten kann, das er den sehr komplizierten Altersvorsorgedschungel durchdringen kann und da auch leider 95% aller Versicherungsvermittler reine Produktverkäufer sind, ist es auch im Mitarbeiterinteresse, diesem zu einer BAV zu verhelfen.
Dies geschieht indem man statt einer „Opt out“ Regelung für neue Mitarbeiter einfach den Bruttolohn im neuen Arbeitsvertrag um 100 Euro reduziert. Hierfür bekommt der neue Mitarbeiter dann aber eine 120 Euro rein arbeitgeberfinanzierte BAV.
Damit kann der Arbeitgeber die „Opt out“ Storno Bürokratie auf Null reduzieren. Er kann auch seine BAV Quote sicher erhöhen, da auch während der Betriebszugehörigkeit kein Mitarbeiter seine BAV beitragsfrei stellen kann und er hat eine hervorragendes Argument bei der Bewerbersuche: eine rein arbeitgeberfinanzierte BAV wie bei den allermeisten Großkonzernen.
Was ist also wichtig für die betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen?
1.) Jetzt handeln! Eine BAV Quote zu erhöhen, z.B. über „Opt out“, braucht immer Zeit!
2.) Eine BAV Direktversicherung nach dem UWP Prinzip, also mit festem Garantiezins und Fondsrendite, schafft immer ein solides Sondervermögen und reduziert eine mögliche Arbeitgeberhaftung in der Praxis auf Null. Sie ist somit rein haftungstechnisch sogar einer Nahles Zielrente deutlich überlegen
3.) Immer eine BAV mit voller Kostenrückerstattung auswählen. Diese ist über KOSTENEX erhältlich und erhöht die Ablaufleistung für Ihre Mitarbeiter im Durchschnitt um über 30%
4.) Mehr innerbetriebliche Aufklärung über die Wichtigkeit einer BAV bei der Schließung der fast immer vorhandenen Rentenlücke. Bei unseren Mitarbeiterberatungen vor Ort im Unternehmen haben oft über 80% der Mitarbeiter noch nicht einmal eine aktive private Altersvorsorge!
5.) Vorbildfunktion der Führungskräfte: Führungskräfte können bis 604 Euro brutto (ca. 330 Euro netto) mit hohen Steuervorteilen monatlich in einer BAV anlegen. Sie sollten daher auch ihre Mitarbeiter dazu anhalten, wenigstens mit einer BAV über 302 Euro brutto (ca. 140 Euro netto) für ihre Zukunft vorzusorgen!