Lösungen zur Rettung der Altersvorsorge in Coronazeiten

Gerade plant Spanien einen Lockdown für sechs Monate. Frankreich, Italien u.v.a. EU Staaten planen Ähnliches. Auch Deutschland ist nicht weit davon entfernt. Allen gemeinsam ist allerdings die enorme Steigerung der staatlichen Schuldenlast. In Deutschland allein gab es bis zu Beginn des zweiten Lockdowns bereits Kreditzusagen und Verschuldungen in Höhe von fast 1500 Mrd. Euro. Das kann nicht ohne Folgen bleiben. Die Europäische Zentralbank muss die Zinsen weiter in den Minusbereich drücken, damit ihre Mitgliedsstaaten nicht in die Staatsinsolvenz rutschen. Fallende EZB Zinsen sorgen aber in der deutschen Altersvorsorge (AV) für folgende Risiken: die Überschüsse aller festverzinslichen privaten und betrieblichen Rentenversicherungen werden sehr schnell gegen Null tendieren, die vereinbarten Garantiezinsen aus alten AV Verträgen bringen immer mehr Lebensversicherer und Pensionskassen in Schieflagen und die Sparer werden quasi enteignet, da sie mehr in AV Verträge einzahlen als sie jemals, auch vor Abzug einer Inflationsrate, wieder herausbekommen werden.

In der Praxis kann man dies schon heute beobachten, also vor den verheerenden langfristigen Auswirkungen der Coronakrise: die Überschüsse, die sich seit 2001 im Abwärtstrend befinden, sind in den letzten Jahren, also vor der Coronakrise, um 0,3- 0,5% pro Jahr gefallen. Wenn es also so weiter ginge, wäre man auch ohne die Coronaprobleme in ca. fünf Jahren ohnehin bei Null angekommen. Ein Drittel aller Pensionskassen und etliche Lebensversicherer standen schon vor Corona im Jahr 2019 auf der Bafin Liste der gefährdeten Unternehmen. Den meisten wurde sogar das Neugeschäft verboten. Bei neuen AV Produkten garantiert selbst der derzeit größte deutsche Versicherer, die Allianz, in Zukunft nur noch 90% bzw. 80% der Beiträge, von einer Verzinsung einmal ganz zu schweigen.

Das Fazit aus dieser Entwicklung kann daher nur heißen: Hände weg von allen festverzinslichen Produkten und Umschichtung von nach 2007 abgeschlossenen festverzinslichen AV Verträgen in fondsgebundene AV Verträge mit einer endfälligen Zinsgarantie.

Die AV lebt vom sog. Zinseszinseffekt. Dieser ist definiert als 1% Zins/Rendite pro Jahr nach Kostenabzug oberhalb der Inflationsrate. Haben wir also eine Inflationsrate von z.B. 1%, dann sollte die AV mindestens eine Rendite nach Kostenabzug von 2% pro Jahr erwirtschaften. Dies dürfte derzeit für nicht mehr als 15% aller aktuell besparten AV Verträge zutreffen. D.h. im Umkehrschluss: 85% aller AV Verträge sind auf Dauer Verlustbringer. Was es also bedeutet, wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern aus mangelndem Fachwissen heraus zu einer verlustbringenden Entgeltumwandlung rät, das kann man sich denken. Und das obwohl die betriebliche Altersvorsorge (bAV) die derzeit beste AV Form überhaupt ist. Zudem sind sich viele Arbeitgeber gar nicht der Haftungsfallen bewusst, die in bAV liegen können. Wie oben bereits erwähnt, werden etliche Versicherer in den nächsten Jahren zwangsweise in die Insolvenz rutschen. Hat also ein Arbeitgeber z.B. eine im Jahr 2004 abgeschlossene bAV ungeprüft übernommen, dann haftet er bei einer Insolvenz des Versicherers nicht nur für die Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn, sondern zusätzlich auch für die 2,75%  Mindestverzinsung pro Jahr der Laufzeit. Das können bedeutende Summen werden, für die die meisten Arbeitgeber keinerlei Rücklagen bisher gebildet haben. Auch dürfte das Bilden von Rücklagen für die bAV in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten immer schwerer werden.

Da wir aber alle, meistens mit 67 Jahren, in Rente gehen werden, muss trotz der Coronakrise an die Zukunft gedacht werden. Es gilt also Wege zu finden, wie man bei einer negativen EZB Zinspolitik und sinkenden Berufseinkommen noch eine AV aufbauen kann. Hierzu einige Empfehlungen des Insurtechs KOSTENEX:

1.) Nur UWP Fonds: alle festverzinslichen AV Verträge, die noch eine Restlaufzeit vom mindestens 12 Jahren haben (bzw. deren versicherte Person max. 55 Jahre alt ist), auf fondsgebundene, sog. UWP Fonds („Unitised with profits“ Fonds) umstellen. Diese Fonds bieten nicht nur eine übliche Fondsrendite von ca. 5-7% pro Jahr, sondern als Absicherung auch eine endfällige Garantieverzinsung von ca. 1-2% pro Jahr, als „worst case“ Szenario. Diese Garantieverzinsung wird mittels einer Garantiegebühr gedeckt, die ca. 0,25% des Fondsdepotwertes pro Jahr beträgt. Im Gegensatz zu reinen Garantiefonds, die oft mit 70-95% Zerobondsanteil (=0% Zinsen) arbeiten, können hierbei tatsächlich 95-99% des Kapitals in Fonds investiert werden. Somit ist nicht nur eine „echte“ Altersvorsorge mit Zinseszinseffekt möglich. Auch für Arbeitgeber ist eine Haftung unter realistischen Bedingungen ausgeschlossen, da i.d.R. der Fonds auf Dauer eine höhere Rendite erwirtschaftet, als die endfällige Garantieverzinsung zusichert. Und nur für letztere würde der Arbeitgeber bei einer Insolvenz haften.

2.) Sicherheit zuerst: diese UWP Fonds, die i.d.R. in den niedrigen Risikoklassen 2 oder 3 (von 5) zu finden sind, unterliegen dem sog. Sondervermögen. Dieses muss immer außerbilanziell geführt werden, über internationale Clearingstellen, und ist daher gegen Insolvenz geschützt. Es ist somit sicherer als ein Sparbuch oder eine Lebensversicherung und vergleichbar mit einem Wertpapierdepot einer Bank. Zudem ist es leichter übertragbar im Insolvenzfall als eine mit Deckungskapital der jeweiligen Versicherung versehene festverzinsliche Rentenversicherung. Ein handelsüblicher UWP Fonds ist meist aus Kostengründen nicht an der Börse gelistet, sondern wird als interner Fonds mit wöchentlicher Kursbestimmung geführt. Er enthält meistens bis zu 50% Aktienanteile und bis zu 50% Unternehmens- und Staatsanleihen.

3.) Das Kostenproblem: das einzige Problem bei fondsgebundenen Rentenversicherungen nach dem UWP Prinzip (und auch ohne UWP Prinzip), sind die hohen Kosten im Vergleich zu festverzinslichen AV Verträgen. Meistens zahlt man ein Agio von 5% bei jedem Anteilskauf sowie eine jährliche Managementgebühr (oder auch TER genannt) in Höhe von 1,5% auf den Depotwert. Während das Agio auf Dauer mit steigendem Depotwert nicht mehr so ins Gewicht fällt, schmerzen die 1,5% TER jährlich doch gewaltig. Und jedes Jahr mit steigendem Depotwert mehr. Selbst wenn ein Fonds also 5% im Jahr erzielt, dann bleiben leider nur 3,5% nach Kosten übrig. Das ist mit Sicherheit besser als 0% oder gar eine Minusrendite wie bei festverzinslichen AVs, aber trotzdem ärgerlich. Es geht hierbei immerhin um etliche 10.000 Euro, oftmals sogar mehrere 100.000 Euro weniger. Das liegt daran, das der Zinseszinseffekt eben auch bei den Kosten berücksichtigt werden muss.

4.) Die kostengünstigste Lösung: bei der Lösung dieser Probleme geht daher nichts ohne den Kostenspezialisten Nr. 1, die Münchner KOSTENEX GmbH. Dieses Insurtech befasst sich bereits seit sechs Jahren mit den Auswirkungen, die Fondskosten auf die AV Verträge haben. KOSTENEX entwickelt und vermarktet AV Produkte, bei denen der Kunde alle Fondskosten, Versicherungskosten und sogar Abschlusskosten während der Laufzeit wieder komplett zurück erstattet bekommt. Und zwar garantiert in der Vertragspolice durch das jeweilige Versicherungsunternehmen. Die Kostenrückerstattung funktioniert wie eine „kick back“ Gutschrift von zusätzlichen Fondsanteilen. Und zwar nach jedem Jahr der Versicherungslaufzeit, beginnend ab dem 1. Versicherungsjahr, bis zum Vertragsende. Somit hat der Kunde die Garantie, das er selbst im „worst case“ bei Rentenbeginn garantiert keinerlei Kosten mit seiner fondsgebundenen Rentenversicherung hatte. Die Ablaufleistung seines AV Vertrages steigt, aufgrund des o.g. Zinseszinseffektes der Kosten im Gegensatz zu rein festverzinslichen Verträgen, je nach Restlaufzeit um durchschnittlich 100%. Somit ist es sogar möglich, den monatlichen Beitrag um ca. die Hälfte zu reduzieren und trotzdem die bisherige Ablaufleistung bei Rentenbeginn ausbezahlt zu bekommen.

Mit den richtigen AV Lösungen ist also sogar in schlechten Zinszeiten noch immer eine solide Altersvorsorge möglich. Hierbei sollte man als Arbeitnehmer allerdings vor allen anderen Sparformen oder Immobilien immer zuerst eine BAV als Liquiditätsreserve im Alter berücksichtigen. Diese beinhaltet seit 2019 eine 15%igen (kostenneutralen) Arbeitgeberzuschuss und zusätzlich seit 2020 einen sog. Sockelfreibetrag bei der Auszahlung, welcher nicht Steuer- oder Krankenversicherungspflichtig ist. Somit kann man monatliche Nettobeträge von bis zu 280 Euro mit ca. 80% Mehrgewinn (nach Steuern- und GKV Abgaben) gegenüber einer identischen privaten AV mit guter Rendite ansparen. Keine andere AV Lösung kann auf Dauer auf ähnlich hohe Ablaufleistungen kommen, weshalb jeder verantwortungsvolle Arbeitgeber hier endlich handeln sollte und seinem Arbeitnehmer eine bessere Betriebsrente als bisher zu ermöglichen.

 

Aus Arbeitgebersicht: Betriebliche Altersvorsorge in Zeiten der Rezession

Die Coronakrise hinterlässt deutliche Spuren. Die Staatsverschuldung explodiert in Deutschland und die Länder in Südeuropa befinden sich nahe am Staatsbankrott, so dass die EZB auf lange Zeit sicher keine Zinserhöhung mehr aussprechen kann. Über 80% aller betrieblichen Altersvorsorgeverträge (BAV) sind aber heutzutage rein festverzinsliche Verträge. Sie beinhalten zwei wichtige Zinskomponenten: zum einen die sog. Garantieverzinsung, die abhängig vom Beginndatum des Vertrages ist. Diese („staatliche“) Zinsgarantie fällt ab dem 1.1.2021 auf nur noch 0,5% p.a. brutto, also vor Kostenabzug. Zudem liegt sie seit dem 1.1.2007 nach Kosten unterhalb der Inflationsrate, was einen realen Kaufkraftverlust all dieser Verträge bedeutet. Zum zweiten wird die Zinssituation in Europa durch die Coronakrise noch weiter verschärft, so dass die Überschussanteile, also die zweite Zinskomponente der BAV Verträge, sehr viel schneller als bisher erwartet auf Null Prozent sinken wird. Bisher lag die jährliche Zinssenkung hierbei zwischen 0,3% -0,5% pro Jahr.
Man kann also sagen, das sich rein festverzinsliche BAVs seit 2007 nicht mehr rechnen können, da der Mitarbeiter mehr Geld einzahlt als er später in realer Kaufkraft ausbezahlt bekommt. Die einzig rentable BAV ist also eine fondsgebundene. Doch auch diese BAV Variante hat ihre Schattenseiten und zwar in Form von hoher Volatilität bzw. Möglichkeiten von Kursverlusten wie in der Coronakrise und zusätzlich noch das Problem der hohen Gebühren, wie z.B. der jährlichen Verwaltungsgebühr (TER) und des Ausgabeaufschlages (Agio).

Wie sollte man also vor diesem Hintergrund als Arbeitgeber mit der BAV in Zukunft umgehen?

1.) Eine gute BAV ist ein für Arbeitgeber kostenloses Benefit an seine Arbeitnehmer: auch trotz Coronakrise kommt der Renteneintritt und damit die Rentenlücke garantiert. In Krisenzeiten ist die Neigung, Geld auf die Seite zu legen statt zu konsumieren ohnehin erhöht. Auch die nach dem BRSG (Betriebsrentenstärkungsgesetz) geforderte Bezuschussung von 15% zur Entgeltumwandlung ist für den Arbeitgeber kostenneutral. Sogar 20% wären es noch. In Krisenzeiten möchten viele Arbeitgeber Benefits wie z.B. Tankgutscheine nicht mehr finanzieren. Eine gute BAV dagegen kostet nichts. Unter guter BAV verstehen wir eine fondsgebundene Direktversicherung mit festem endfälligen Garantiezins von ca. 2% p.a.. Zudem bietet KOSTENEX nur BAV Produkte mit voller Kostenrückerstattung während der Vertragslaufzeit an. So bekommt der Arbeitnehmer ein gute Rendite, die selbst zum Höhepunkt der Coronakrise noch im 10/15 Jahresdurchschnitt bei ca. 5% p.a. nach Kosten lag, und er wird zusätzlich von den Problemen befreit, die heutzutage die Wahl des optimalen Altersvorsorgeproduktes mit sich bringt.

2.) Auch mit nur 50% des bisherigen BAV Monatsbeitrages die volle Kapitalauszahlung erreichen: Wir bieten eine Vertragsumstellung von nach dem 1.1.2007 geschlossenen, unrentablen BAV Verträgen an, mit nahtlosem Übergang. Sofern der Mitarbeiter nicht älter als 55 Jahre alt ist, stellen wir seinen alten BAV Vertrag beitragsfrei, und ab dem nächsten Monat bekommt er ein deutlich rentableres fondsgebundenes BAV Produkt, aber mit Garantiezins und Kostenrückerstattung. Wir berechnen das neue BAV Produkt so, das bei einer Fondsrendite von nur 4% p.a. die gleiche Kapitalauszahlung erreicht wird, wie bei dem bisherigen festverzinslichen Produkt. Aber nur mit der Hälfte des bisherigen Monatsbeitrages! Das bringt dem Arbeitnehmer eine deutliche finanzielle Entlastung in Krisenzeiten, ohne ein schlechtes Gewissen bzgl. seiner zukünftigen BAV Rente zu haben.

3.) Die Arbeitgeberhaftung bei festverzinslichen BAVs nimmt durch Corona deutlich zu: Schon vor der Coronakrise wurden ca. 30% aller deutschen Pensionskassen unter engmaschige BaFin Kontrolle gestellt. Sie hatten in der Vergangenheit zu hohe Zinsversprechen abgegeben, die sie nun nicht mehr erfüllen können. Dies trifft auch auf immer mehr Versicherungen zu, die ebenfalls in den nächsten Jahren in die Insolvenz rutschen werden. Im Gegensatz zu fondsgebundenen BAVs ist hier also der Arbeitgeber in der Haftung. Er muss die Differenz ausgleichen zwischen dem in der Insolvenzmasse noch vorhandenen Kapital und dem versprochenen garantierten Auszahlungsbetrag, zuzüglich den vereinbarten Zinsen. Die meisten Arbeitgeber haben hierfür keinerlei Rückstellungen bisher vorgenommen, da meist weder die übernommenen BAV Verträge geprüft wurden noch hielt man es für möglich, das eine deutsche Lebensversicherung (wie z.B. die Mannheimer Leben) Insolvenz anmelden könnte. Das hat sich durch die Coronakrise stark verändert.

4.) Erstellung bzw. Erneuerung der Versorgungsordnung: Eine Versorgungsordnung gibt Rechtssicherheit bzgl. der BAV. Man sollte sie ohnehin alle drei Jahre auf Aktualität überprüfen. Hierbei sollte der Arbeitgeber möglichst alle BAV Verträge auf fondsgebundene Produkte umstellen, am besten mit unserer Kostenrückerstattung versehen. Zudem sollte eine Verschlankung auf nur einen BAV Anbieter mit modernsten Bürokratiestrukturen erfolgen um Kosten, Zeit und Personal zu sparen. Auch die Umsetzung des BRSG mit z.B. einer „Opt out“ Lösung für neue Mitarbeiter empfehlen wir von KOSTENEX unbedingt. Weitere spezielle Maßnahmen für Geringverdiener können ebenfalls berücksichtigt werden.

Schreiben Sie einfach einen kurze Email an KOSTENEX und wir können diese BAV Probleme innerhalb von 2-3 Monaten in Ihrem Unternehmen lösen.
Ein modernes Unternehmen sollte auch immer eine moderne BAV haben. Jetzt ist die Zeit zu handeln.

Altersvorsorge und das Coronavirus

Als Börsencrash bezeichnet man einen Aktien Leitindex Einbruch von mehr als 25%. Mit immer gleicher Regelmäßigkeit gibt es etwa alle 10 Jahre einen ganz normalen, bereinigenden, Börsencrash und alle 50 Jahre einen großen Börsencrash wie im Jahr 2008. Somit war ein Börsencrash, auch ohne Coronavirus Panik, bereits seit ca. 2 Jahren überfällig. Das es sich um einen echten Crash handelt, zeigen Kurseinbrüche im DAX von bis zu 40% und im Dow Jones von ca. 25%.

Der Unterschied ist allerdings, das der Corona Börsencrash Verlauf zeitlich sehr gut berechenbar ist, da wir bereits eine Virus Verlaufskurve aus China (und demnächst auch aus Südkorea) zur Verfügung haben. Die Epidemie in Wuhan hat den typischen Verlauf einer sog. Gaußschen Glockenkurve und ihren Peak nach etwa einem Monat erreicht. Ab diesem Zeitpunkt fielen die Infektionszahlen. Somit lässt sich auf 1-2 Wochen genau der Zeitpunkt berechnen, ab wann es wieder wirtschaftlich bergauf geht und z.B. Quarantäne Maßnahmen aufgehoben werden können. Unternehmen, die lediglich einen Produktionsausfall über 4-8 Wochen hatten, werden ihre Produktion nachholen können. Eventuell müssen hierbei die Sommerferien verkürzt werden. Einige Firmen, die allerdings schon vorher in Schieflage waren, werden diesen Crash nicht überstehen. Viel dramatischer zieht es aber um Staaten wie Italien aus, die schon vor dem Crash nicht reformfähig waren, eine marode Wirtschaft nebst Banksystem hatten und natürlich auch kein Geld für ihr Gesundheitswesen ausgaben. Ein Staatsbankrott ist hier schon fast garantiert und hätte aufgrund der EU-weiten Haftungsunion auch massive Konsequenzen für Deutschland.

Trotzdem kann man davon ausgehen, das man bei soliden Unternehmen und ebenfalls bei soliden Investmentfonds in den nächsten 10 Jahren nicht mehr so günstige Einstandskurse bekommen wird, wie derzeit aufgrund der übertriebenen Coronavirus Panik. Als Stichtag für den Tiefststand würde ich hierbei den Montag, 16. März um 14:30  (DAX Stand ca. 8200 Punkte) ansehen. Ab diesem Zeitpunkt steigen die Kurse wieder, da die Börse ja nicht erst auf den tatsächlichen Peak der Coronavirusinfektion wartet, sondern immer diesen schon vorher antizipiert.

Was heißt das also alles für die eigene Altersvorsorge? Eine rein festverzinsliche Altersvorsorge sollte seit dem Jahr 2007 ohnehin niemand mehr haben. Ab diesem Jahr sank der Garantiezins auf 2,25% brutto und darunter, was nach Kostenabzug ein Zinsniveau unterhalb der Inflationsrate bedeutete. Dieser Trend hat sich seither nur beschleunigt. Im Jahr 2021 wird der Bruttogarantiezins, falls es überhaupt noch Anbieter geben wird, die nicht nur noch eine Beitragsgarantie (= 0% Zinsen) zahlen, auf 0,5% sinken. Dies ist dann sogar vor Kostenabzug deutlich unter der aktuellen Inflationsrate von derzeit 1,5%. Zusammengefasst heißt das, das festverzinsliche Altersvorsorgeverträge seit 2007 ein Verlustbringer sind, spätestens wenn man Kosten und Kaufkraft mit einbezieht. Eine echte Altersvorsorge geht also nur noch mit fondsgebundenen Kapitalanlagen, d.h. mit Aktienquoten von 33%- 50% bzw. mit einer Risikoklasse von 2-3 von 5.

Für Anleger von Einmalbeträgen ist also derzeit ein herausragender Anlagezeitpunkt für eine sehr gute langfristige Rendite. Aber auch Kunden, die mit monatlichen Beträgen für die Altersvorsorge sparen, müssen sich keine Sorgen machen. Erstens kaufen sie derzeit ihre Fondsanteile zu sehr günstigen Einstiegskursen und zweitens haben alle „10-jährigen“ Börsencrashs ihre Verluste binnen 2-3 Jahren wieder ausgeglichen. Selbst ein seltener und massiver Börsencrash wie im Jahr 2008 ist nach einigen Jahren wieder verarbeitet. So hat der von uns empfohlene UWP Fonds, der im Jahr 2004 aufgelegt wurde mit einer Garantieverzinsung von 2,1% p.a., immerhin eine Gesamtrendite von bisher 5,7% p.a. nach Fondskostenabzug erwirtschaftet. Und das trotz des „Jahrhundertcrashs“ im Jahr 2008. Das Wichtigste ist also: nicht in Panik zu verfallen, sein Geld immer langfristig anzulegen, auf die Kosten zu achten und eine zusätzliche Garantiezinsabsicherung zu haben (für den seltenen Fall, das das eigene Renteneintrittsalter in kurzen zeitlichen Zusammenhang zu einem Börsencrash steht). Letzteres ist natürlich weniger wichtig, wenn man seine Rente monatlich beziehen will und das Geld weiterhin an den Märkten arbeiten kann und nicht festverzinslich bei Rentenbeginn angelegt wurde.

Man muss also auch in schwierigen Zeiten von Virus Pandemien sich keine Sorgen um die eigene Rente machen, wenn man

  • fondsgebunden in UWP Fonds mit Garantiezins anlegt
  • eine volle Rückerstattung aller Kosten vereinbart hat
  •  und einen der weltbesten Vermögensverwalter in der Risikoklasse 2/3 von 5 zur Verfügung hat.

Wie finde ich den passenden Berater für die Altersvorsorge?

Immer mehr Menschen schieben die so wichtige Altersvorsorge vor sich her. Es fehlt einfach der Überblick und man versucht verzweifelt, möglichst keine Fehler zu machen. Dabei führt allein die Verschiebung des Beginns einer Altersvorsorge von z.B. 250 Euro/Monat um einen Monat zum Rentenbeginn mit 67 zu einer Minderung um über 10.000 Euro. Bei einer Verschiebung um 3 Monate sind es >20.000 Euro, bei 6 Monaten > 30.000 Euro und bei einem Jahr > 60.000 Euro. Wenn man die Altersvorsorge, statt am ersten Arbeitstag zu beginnen, um 5 Jahre auf die lange Bank schiebt, dann fehlen einen am Ende über 250.000 Euro, obwohl man in den fünf Jahren lediglich 15.000 Euro Beiträge sich gespart hat. Und dies bei einem Monatsbeitrag von lediglich 250 Euro. Dies liegt am Zinseszinseffekt, der sich gerade in den letzten Jahren vor Rentenbeginn massiv auswirkt.

Also sollte man schnell handeln. Nur wer ist der beste Berater?
Es gibt in Deutschland für 83 Millionen Menschen knapp 200.000 Versicherungsvermittler, die über eine sog. Genehmigung nach §34d GewO verfügen. Nur diese Personen dürfen legal eine Versicherung anbieten, haben Ihre Beraterhaftpflichtprämien bezahlt und sind bei der IHK nach dem Bestehen einer Sachkundeprüfung registriert. Da allerdings die Altersvorsorgeberatung in den letzten Jahren für Vermittler immer unattraktiver wurde, durch beispielsweise immer höhere Kosten wie z.B. Büromieten in den Großstädten, aber auf der anderen Seite die Provisionen immer weiter sanken (Stichwort: „Provisionsdeckel“) haben immer mehr Vermittler sich ausschließlich auf Sachversicherungen spezialisiert. Hier haben sie keine fünfjährige Stornohaftungszeit und das Geschäft ist auch nicht durch die 0% Zinspolitik der EZB beeinträchtigt. Somit fällt also etwa die Hälfte aller Versicherungsvermittler für die Altersvorsorgeberatung schon einmal weg.

Von den übrig gebliebenen Vermittlern sind, oftmals aus Haftpflichtgründen, etwa 2/3 nur für ein Versicherungsunternehmen tätig! Dies gilt darüber hinaus auch für viele Versicherungsmakler, die auch nur für ein Unternehmen arbeiten. Diese Vermittler sind eben keine (!) Berater, sondern nur Vertreter einer Versicherung bzw. Bank. Sie gehen auf eine Schulung ihrer Versicherung und stellen anschließend dem Kunden das „Gelernte“ in den rosigsten Farben dar. Sie kennen sich weder mit dem Gesamtmarkt aus, wissen auch nicht was die Konkurrenz anbietet und haben meist überhaupt keine Ahnung von den Finanzmärkten. Man stellt frustriert fest: der vor 25 Jahren nebenberuflich tätige „Schornsteinfeger“ ging auch nur auf eine Versicherungsschulung um dann nach Feierabend dem in Kaltakquise angeworbenen Kunden eine Lebensversicherung zu verkaufen. Trotz unzähliger Gesetze und enormer Bürokratie ist der einzige Unterschied zum heutigen Vermittler: damals gab es noch 4% Garantiezins, wo es heute nur noch 0% gibt!

Somit bleiben von 200.000 Vermittlern mit §34d nur noch ca. 10.000 übrig in Form von Mehrfachagenten und Mehrfachmaklern, die unabhängig mit jeder Versicherung zusammen arbeiten können. Zudem gibt es in ganz Deutschland noch etwa 370 Honorarberater. Obwohl es Honorarberater schon seit mehr als 15 Jahren gibt, sind es doch nach wie vor nur 370 von 200.000! Laut DIHK gibt es sogar in manchen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern gar keine. Dafür sitzen die meisten aber in Bayern und hier besonders in München, Starnberg und am Tegernsee. Es ist einfach offensichtlich, das wie in England auch schon seit Jahren bekannt, sich Honorarberater nur für die oberen Zehntausend bestenfalls rechnen. Ein Honorarberater mit Stundensätzen (für Beratung als auch auch für Recherche und Büroarbeit) von 150 bis 250 Euro ist nicht überlebensfähig. Er muss zwanghaft viele Stunden abrechnen, damit er seine Unkosten gedeckt bekommt. Oftmals fehlt diesen Honorarberatern auch die Erfahrung und der Marktüberblick, so das gerade bei diesen „Discount“ Honorarberatern sich die Beschwerden in der letzten Zeit stark häufen und viele Kunden noch eine Zweit- oder Drittmeinung teuer bezahlen müssen. Gute Honorarberater mit Erfahrung gibt es im Bereich von 400 -800 Euro Stundensatz. Doch dies ist eben meist nur etwas für Vermögende.
Also bleiben am Schluss nur Mehrfachagenten, wie wir es sind, und Mehrfachmakler übrig, denen man allerdings meist eine umfassende Maklervollmacht ausstellen muss, was auch zu Problemen führen kann.

Auch sollten diese Vermittler, die sich wenigstens echte Berater nennen dürfen, da sie eine weitestmögliche Unabhängigkeit haben und über mehr Marktüberblick als Ausschließlichkeitsvertreter verfügen eine sog. §34f GewO Genehmigung haben. Hiervon gibt es ca. 37.000 bundesweit. Diese Genehmigung ist das gleiche wie der §34d, aber für Kapitalanlagen und wird derzeit noch von der IHK überwacht und ab 2021 vom BAFIN. Warum es heutzutage so wichtig ist, das ein Altersvorsorgeberater den §34d und § 34f gleichzeitig besitzt, will ich einmal stark vereinfacht skizzieren:

Heutzutage lohnen sich, seit 2007, aber auch in den nächsten fünf bis zehn Jahren, rein festverzinsliche Altersvorsorgeformen überhaupt nicht. Seit 2007 ist der garantierte Bruttozins, also der Zins vor Abzug von Kosten, nur noch bei 2,25%. Das entspricht nach Kosten etwa 1,9% und liegt damit sogar oft unterhalb der Inflationsrate. Dabei beginnt der für die Altersvorsorge so lebenswichtige Zinseszinseffekt erst bei ca. 3% nach Kosten, also bei etwa 1% Gewinn p.a. nach Inflationsabzug. Das ist allerdings nur bei fondsgebundenen Altersvorsorgeprodukten heutzutage noch möglich. Das Problem: Fonds sind Kapitalanlagen und zu deren vollumfassender Beratung benötigt man eben den §34f, den viele Berater/Vermittler nicht haben. Ansonsten darf man nur sehr eingeschränkt eine Aussage zu Fonds treffen ohne sich strafbar zu machen. Dies ist für den Kunden aber sehr unbefriedigend, da ja letztendlich die Fonds das so wichtige Zielinvestment sind, in die das angesparte Geld fließt.

Zusammenfassend kann man also nur noch die bundesweit max. 1500 Mehrfachagenturen mit §34d und §34f empfehlen.
Wenn man dann auch noch eine volle Rückerstattung aller Fonds- und Versicherungskosten haben möchte, dann gibt es nur noch eine Empfehlung: KOSTENEX

Vorschläge für eine echte Rentenreform

Nachdem in den letzten 10 Jahren allein schon durch die Nullzinspolitik der EZB über 600 Mrd. Euro den deutschen Sparern verloren ging, wird in der Politik mal wieder über eine Rentenreform nachgedacht. Dabei findet man häufig in der Presse Aussagen, die Rente soll, natürlich ohne deutlich höhere Rentenbeiträge sondern mit vielen Milliarden Steuergeldern, bis 2025 bzw. 2040 bei 48% vom letzten Nettoeinkommen stabil gehalten werden. Woher kommt denn eigentlich die Zahl 48%? Bei dieser Zahl handelt es sich um den sog. Mustereckrentner, also einer fiktiven Person, die 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse (GRV) eingezahlt hat, wohl gemerkt bei jährlich steigenden Beiträgen. Dies trifft noch nicht einmal auf 5% der Bevölkerung zu, die bereits heute meist nur zwischen 35-40% ihres letzten Monatseinkommens aus der GRV erhält. Wenn die „Babyboomer“ in den nächsten Jahren in Rente gehen, werden es realistischerweise nur noch 33% oder weniger sein. Ein sehr wahrscheinlich zu erwartender Rückgang der deutschen Wirtschaftskraft ist dabei noch nicht einmal einkalkuliert.

Wie würde also eine dringend notwendige echte Rentenreform aussehen?

Sie sollte auf drei Säulen aufbauen: der GRV, der Bruttorente (bei Angestellten ist dies heutzutage die betriebliche Rente BAV) und der privaten Vorsorge. Aus jedem dieser Bausteine entsteht dann ein Drittel der benötigten Rente, wobei lediglich die private Vorsorge so flexibel ist, das man im Notfall auf ihr Kapital jederzeit zugreifen kann. Die anderen beiden Formen sind erst ab dem 62. Lebensjahr verfügbar. Die Bruttorente ist ausgestattet mit der Option Einmalauszahlung oder Verrentung.

1.) Die GRV (gesetzliche Rentenversicherung): hier sollte zuerst einmal die Einnahmebasis deutlich verbreitert werden. D.h. auch heutige Beamte sollten einzahlen ebenso wie Selbstständige. Dies würde natürlich nur über eine Reform des Beamtenstatus gehen, wobei ähnlich wie in der Schweiz nur Personen mit hoheitlichen Aufgaben noch einen Beamtenstatus mit späterer Pension erhalten. Dadurch würde auch die zunehmende Problematik der sog. ungedeckten Beamtenpensionen entschärft. Statt einer Erhöhung des Beitragsniveaus, welches ohnehin schon zu den höchsten der Welt zählt, sollte eher eine langfristige Senkung angestrebt werden. Diese ist allerdings nur mit weiteren Maßnahmen möglich. Hierzu zählt die Rentenauszahlungsgrundlage. Einen echten Rentenanspruch, also eine Mindestrente von derzeit etwa 1000 Euro vor Steuern im Monat, von der man auch tatsächlich leben kann, sollte erst bezahlt werden, wenn mindestens insgesamt 8 Jahre lang auch Beiträge in die GRV einbezahlt wurden. Darüber hinaus wären alle Beiträge kapitalgedeckelt. Wer also mehr einzahlt bekommt auch mehr Rente, ohne das quersubventioniert würde. Die komplizierte Punkteberechnung sollte komplett abgeschafft werden. Sie kostet nur viel Bürokratiekosten und schafft keine Transparenz. Personen, die Kinder aufgezogen haben sollten pauschal 10% Zuschlag zu ihrer Rente erhalten, als Ausgleich für die Kindererziehungszeiten. Als Kapitalanlage muss auch in der GRV eine deutlich höhere Investmentquote bzw. Aktienquote einfließen, da sonst nur noch negative Renditen erwirtschaftet werden. Dafür sollte eine Drittel der GRV Rücklage in einen sog. strategischen Staatsfonds fließen, wie sie erfolgreiche Länder wie z.B. Norwegen u.v.a. schon haben. Diese Investments können auch nach ökologischen Aspekten und z.B. zur Sicherung von Rohstoffquellen dienen, wie z.B. bei der Batterieherstellung. So ein Staatsfonds ist also nicht nur strategisch wichtig, er erhöht auch die Gesamtrendite der GRV deutlich und vermeidet dadurch Beitragssatzerhöhungen. Der Steuerabzug der Renten sollte direkt bei dem Rentenversicherungsträger erfolgen, sofern der Rentner keine weiteren nennenswerten Einnahmen z.B. aus Kapitalanlagen oder Vermietung und Verpachtung hat. Dies würde zu erheblich weniger Bürokratie und Kosten führen und wäre zudem für ältere Rentner sozialer. Wer will sich mit 80 Jahren noch mit einer Steuererklärung herumschlagen müssen?

2.) Die Bruttorente: vielen Menschen ist diese Bruttorente bereits als BAV Direktversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge bekannt. Hier gibt es nur leider neben der praktischen Direktversicherung noch fünf weitere komplizierte Durchführungswege, inkl. der neuen Nahles Zielrente im BRSG. Dies schafft wieder nur Verwirrung, hohe Bürokratiekosten und hat keinen praktischen Nutzen für die zukünftigen Rentner. Es genügt also vollkommen, wenn der Arbeitgeber vom Gehalt einen Bruttobetrag von idealerweise 260 Euro/Monat (entspricht etwa 100 Euro netto) in eine BAV Direktversicherung überweist. Die Haftung für den Arbeitgeber sollte nur für die korrekte monatliche Überweisung gelten, solange er ein zertifiziertes sicheres BAV Produkt ausgewählt hat. Eine strikte Trennung von Unternehmen und dem Versicherungsunternehmen ist zu beachten, da kein noch so gutes Unternehmen Betriebsrenten für die nächsten 30 Jahre garantieren kann. Man sieht das in der derzeitigen Nullzinsphase bei vielen DAX Konzernen, die Milliarden nachschießen müssen um ihre ungedeckten Betriebsrenten wenigstens halbwegs zu stabilisieren. Das Geld fehlt allerdings dann im Unternehmen bei den Investitionen wieder. Wichtig: die Bruttorente sollte verpflichtenden Charakter ab dem ersten Arbeitstag haben und auch für Selbstständige durch einen Steuerabzug möglich sein. Bei der Verrentung ist die Rente dann voll steuerpflichtig. Der Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherungsbeitrag sollte aber halbiert werden, was derzeit in der Politik ja auch schon gefordert wird.

3.) Die private Vorsorge: ca. 5% des Monatsnettoeinkommens sollte zusätzlich noch in eine private Vorsorge investiert werden. Hierzu können auch bis zu 50% Immobilieneigentum zählen. Da man aber als Rentner oftmals keine Hypothekendarlehen aus Altersgründen mehr bekommt und die in die Jahre gekommene Immobilie auch ab und zu renoviert werden muss, ist trotzdem ausreichend Liquidität wichtig. Als private Altersvorsorge dienen alle Kapitalanlagen (außer natürlich der graue Kapitalmarkt), die eine Mindestverzinsung bzw. eine Beitragsgarantie bieten. Reine Aktienfonds können als Beimischung dienen, aber nicht zu mehr als 35%. Und die Kosten sollte man im Griff haben, da sonst über die Jahre viel Geld verloren gehen kann –> Kostenrechner von KOSTENEX auf unserer Startseite. Bis zu 10% können auch spekulativ angelegt werden oder in physisches Gold investiert werden.

 

Allzeithochs an den Börsen – und wieder nicht dabei?

Noch immer legen 40% der Deutschen ihr Geld in Spareinlagen zu meistens 0% Rendite p.a. an. Immerhin sind das rund 2 Billionen Euro.

Und das Märchen, das Immobilien alternativlos seien und Sparbücher als sicher angesehen werden hält sich weiter hartnäckig in der Bevölkerung.

Auch das u.a. die Schweizer Großbank UBS in großen Studien vor einer Immobilienblase in Deutschland warnt (München liegt hier von allen Großstädten der Welt auf Platz 2 bzgl. des Crashpotenzials), und das bei Sparbüchern die Einlagensicherung, also die nicht rechtlich einklagbaren Ansprüche gegen eine „kleine“ Berliner GmbH, nur auf maximal 100.000 Euro mittlerweile begrenzt sind, stört offensichtlich auch niemanden.

Die Politik erklärt denn auf fleißig, das Aktien nur etwas für Zocker und böse Spekulanten wären. Eine Förderung der Mitbeteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmen durch Aktien ist ebenso verpönt wie eine Erhöhung der Aktienquote z.B. bei Lebensversicherungen oder eine steuerliche Förderung von Kleinaktionären.

Deutschland hatte 2016 eine direkte Aktienquote von 6% der Bevölkerung. Wenn man noch die indirekten Aktienfonds (ca. 7%) abzieht, dann besitzen rund 87% der Deutschen nicht eine einzige Aktie und jedes neue Allzeithoch an den Börsen kann diese 0% Sparer nur weiter ärgern. Das Ergebnis war schon oft das gleiche in der deutschen Börsengeschichte: da man grundsätzlich eine niedrige oder keine Aktienquote propagierte, sprangen dann etliche „Möchtegern“ Aktionäre erst auf den Börsenzug auf, als dieser schon kurz vor dem Crash stand. Das man dann von Aktien enttäuscht wird, sollte jedem klar sein. Schlaue Investoren kaufen regelmäßig Aktien, z.B. durch Sparpläne, und nicht nur zu den Höchstständen.

Die direkte Aktienquote (im Jahr 2016) in anderen Ländern sieht dagegen wie folgt aus:

  • Schweden 19%
  • Schweiz 20%
  • UK 23%
  • USA 25%

Das z.B. Engländer oder Amerikaner in den letzten Jahrzehnten 3-4mal mehr Vermögen aufbauen konnten als die Deutschen, wundert daher niemanden. Und das obwohl deutsche Sparer viel mehr Geld im Monat für ihre Sparverträge aufgewendet hatten. In den letzten 100 Jahren konnte man in jedem 10 Jahres Abschnitt mit Aktien ein Vielfaches mehr verdienen als mit festverzinslichen Geldanlagen. Das galt sogar während des 2. Weltkrieges.

Ein Umdenken ist also dringend erforderlich, insbesondere in Bezug auf die zukünftige (private) Rente.

Eine private Rente kann man nur dann sinnvoll aufbauen, wenn diese einen wirkungsvollen Zinseszinseffekt beinhaltet.

Dieser geht bei einer Rendite von 3% p.a. nach Kostenabzug los.

Eine Rendite unter 3% p.a., egal ob mit Immobilien, Lebensversicherungen oder Sparbüchern ist schlicht weg Unsinn und wird nie das Kapital nennenswert vermehren.

Zumal auch in Deutschland Renditen über 3% p.a. möglich sind, z.B. nach dem sicheren UWP Prinzip angloamerikanischer Versicherungen.

Vergleichen Sie Ihr Sparbuch mit 0% Rendite p.a. einmal damit:

  • 2,1% Garantieverzinsung p.a. durch renommierte Versicherungen mit AA Rating
  • 3-5% Fondsrendite p.a. zusätzlich durch ausgezeichnete Vermögensverwalter
  • niedrige Risikoklasse 2 von 5
  • volle Kostenrückerstattung aller Kosten während der Laufzeit
  • Kapital liegt im sicheren Sondervermögen und ist gegen Insolvenz geschützt
  • jederzeitige Kapitalentnahmen möglich
  • 50% Steuervorteil (auf den Gewinn) bei Rentenbeginn statt Abgeltungssteuer

Noch Fragen?

www.kostenex.de

 

Bitte (k)ein Bit(coin)!

Lohnt sich Investment in Bitcoins oder anderen Kryptowährungen? Die Antwort ist ganz klar: auf keinen Fall!

Der Bitcoin ist überwiegend ist China und Japan zu Hause und wird durch das viel Strom verbrauchende „Mining“ auf Großrechnern gewonnen. Der gesamte Bitcoinhandel verbraucht weltweit jeden Tag den gleichen Strom wie eine Großstadt. Der Grund für die hohe Bitcoin Nachfrage liegt aber nicht in seiner Zukunft als (Ersatz-) Währung. Es gibt sehr viele Chinesen die der Landeswährung Yuan nicht trauen und auch Teile ihres Vermögens gerne heimlich ins Ausland transferieren möchten. Was eignet sich für diese „Geldwäsche“ besser als der Bitcoin. Der Kontoinhaber ist schlechter identifizierbar als die früheren Inhaber eines Schweizer Nummernkontos. Also schnell noch ein paar Yuan in Bitcoins und anschließend in Euro getauscht. Da kommt kein Finanzamt mehr hinterher. Das Bitcoin Volumen liegt bereits bei über 100 Mrd. Dollar. Aber der Bitcoin hat keinen realistischen Wert, außer den Strom, den seine Herstellung gekostet hat.

Und hier kommen die Probleme:

1.) Die Volatilität: wenn eine Währung wie der Bitcoin heute fast 2700 Dollar kostet und morgen nur noch 2000 Dollar, dann ist nicht nur das Vertrauen in diese Währung sehr schwach und ausschließlich von einigen Profi Zockern abhängig. Auch kann die Wirtschaft mit einer solchen Währung nicht kalkulieren, egal wie transparent sie auch sein mag.

2.) Die Börsen: die Bitcoin Börsen werden oft gehackt und es fehlen danach meistens viele Bitcoins. Zudem gibt es viel zu viele kleine Börsen, die heute eröffnen und nach ein paar Wochen wieder verschwunden sind bzw. insolvent sind.

3.) Die Akzeptanz: auch wenn Japan den Bitcoin akzeptiert, kann diese Regelung jederzeit wieder geändert werden. Bisher gibt es noch keine seriöse Institution, die den Bitcoin akzeptiert. Und das obwohl es ihn schon seit 8 Jahren gibt.

4.) Die Hacker: nichts ist heute leichter als einen Bitcoindiebstahl durchzuführen. Die Häufigkeit dieser einfachen Diebstähle wird noch gewaltig zunehmen, da aufgrund der Anonymität eine sichere Identifizierung der Täter fast nie möglich ist.

5.) Das Schneeballsystem: nur solange das „Mining“ noch funktioniert und immer wieder neue Bitcoins nachkommen, ist das System Bitcoin überlebensfähig. Da das aber immer schwieriger wird, haben nur die ersten „Miner“ ihre Millionen verdient. Die später Hinzugekommenen haben das Nachsehen ebenso wie die Bitcoin Käufer.

Fazit: Falls man also kein Zocker oder Geldwäscher ist, sollte man die Hände von den Kryptowährungen lassen, auch wenn man bei mittlerweile 3000 Dollar/Bitcoin manchmal den entgangenen Gewinnen vielleicht nachtrauert. Auch ist die Blockchain nur gut für Micropayments, aber dann in einer sicheren Währung wie dem Dollar oder dem Euro.

Nahles Betriebsrentenschwächungsgesetz

Wenn Ex-Gewerkschaftler wie Herr Riester oder die gewerkschaftsnahe Frau Nahles Finanzprodukte entwickeln lassen, dann ist schon aus Erfahrung höchste Vorsicht geboten. Die Riesterrente hat die private Altersvorsorge mit enormer Bürokratie und Kosten überzogen, die Menschen verunsichert und auf keinen Fall zu einer Verbesserung der privaten Rentensituation der Menschen geführt. Nun legt also Frau Nahles bei der betrieblichen Altersvorsorge mit ihrem „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ (BRSG) ein ähnliches Ei den Unternehmen und ihren Mitarbeitern ins Nest.

Dabei ist die ursprüngliche Absicht meistens gut gewesen. Die Unternehmen klagten über zu hohe Nachschüsse für Rücklagen und den damit verbundenen Haftungen bei vier von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Der Grund ist die Nullzins EZB Politik der letzten Jahre, die es den Unternehmen (ähnlich wie den Versicherungen) schwer macht, die ursprünglich zugesagten Garantiezinsen auch zu bezahlen. Dabei kann schon heute eine nahezu komplette Haftungsfreistellung für die Unternehmer durch den Durchführungsweg einer Direktversicherung erreicht werden, insbesondere bei einer fondsgebundenen Variante, bei der das Kapital im außerbilanziellen Sondervermögen liegt.

Frau Nahles ging also einer einfachen Rechnung nach. Die Haftung der Unternehmen würde bei ihrem Modell der „Sozialpartnerschaft“ mit den Gewerkschaften für zukünftige bAV Verträge entfallen. Im Gegenzug erhalten die Mitarbeiter keinerlei Garantieverzinsung oder Beitragsgarantie und auch die nicht tariflich organisierten Unternehmen müssten sich den Gewerkschaften im Rahmen dieser Kooperation öffnen. Zusätzlich muss der Unternehmer 15% der 20% eingesparten Sozialabgaben in die Arbeitnehmer bAV einzahlen.

Dieses in guten wirtschaftlichen Zeiten erdachte bAV Modell hat nur einen Haken:

Die Sozialpartnerschaft bAV wird die erste bAV mit negativer Betriebsrente in Deutschland werden.

Wer das Prinzip bei fondsgebundenen Rentenversicherungen (FRV) kennt, der weiß das meist die Fonds in guten wirtschaftlichen Zeiten steigen, in schlechten aber wieder fallen. So fielen z.B. im Jahr 2008 die meisten dieser FRVs um zeitweise 50-60%, was bei einer sicheren Altersvorsorge fatal ist. Eine Basiszinsabsicherung muss also sein auch wenn man damit eine mögliche Rendite etwas reduzieren muss. Diese Forderung der CSU konnte sich aber letztendlich nicht in Berlin durchsetzen. So werden die Arbeitnehmer spätestens in schlechteren wirtschaftlichen Zeiten große Verluste verkraften müssen. Wie ihr Arbeitgeber bzw. ihre Gewerkschaft das dann erklären will ist noch nicht geklärt.

Wie sieht also eine sinnvolle bAV aus?

1.) Es ist richtig das ein Unternehmer nicht für die Betriebsrente seiner Mitarbeiter haften sollte. Die EZB Zinspolitik unterliegt ebenso wie die Börsenschwankungen nicht dem Bereich der Einflußsphäre des Unternehmers. Warum sollte er dann dafür haften? Die bAV ist im Grunde lediglich eine Bruttoentgeltumwandlung als Ergänzung zur unzureichenden gesetzlichen Rentenversicherung. Durch die im Vergleich zur privaten Altersvorsorge höheren Monatsbeiträge, den teilweise eingesparten Sozial- und Steuerabgaben sowie insbesondere durch den 20%igen kostenneutralen Arbeitgeberzuschuß wächst das Rentendepot schneller. Die Bürokratie bei einer Direktversicherung kann z.B. durch Nudging zudem auf ein Minimum reduziert werden.

2.) Der Garantiezins ist enorm wichtig. Im Rahmen der angloamerikanischen UWP Produkte wird z.B. ein endfälliger Garantiezins vereinbart. Die Kosten hierfür betragen je nach Größe und Bonität der Versicherung zwischen 0,25 – 1% der Beiträge. Das ist sehr wenig, da dieser endfällige Garantiezins fast nie gebraucht wird, da langfristig gut gemanagte Fonds immer eine bessere Rendite erzielen als der Garantiezins. Es ist also lediglich eine Sicherheit für Börsencrashjahre. Hat z.B. ein Arbeitnehmer eine fondsgebundene bAV 1990 abgeschlossen mit Laufzeit 20 Jahre bis 2010, dann lief bis 2007 noch alles gut. Durch den Börsencrash 2008 hat er aber große Teile seines Rentenvermögens verloren, was er bis zum Rentenbeginn 2010 nicht mehr aufholen kann. In diesem Fall greift dann die endfällige Garantieverzinsung, die ihm für jedes Jahr der Laufzeit eine feste Verzinsung seiner Einzahlungen garantiert.

3.) Es gilt abzuwarten welche Produkte, wieviel Bürokratieaufwand und wieviel damit verbundene Kosten und Renditen die neuen „Sozialpartnerschaft bAV“ Produkte bieten. Eine volle Kostenrückerstattung werden sie aber ebenso wenig bieten wie eine gute Vermögensverwalterrendite. Und eine Garantieverzinsung ist von vorneherein ausgeschlossen.

Fazit:

Diese neue Form der bAV wird den Gewerkschaften tiefen Einblick in die nicht tarifgebundenen Unternehmen geben. Unternehmer die sich in der vermeintlichen Hoffnung des Haftungsverzichtes darauf einlassen, werden Probleme haben, ihren Mitarbeitern in einigen Jahren die schlechte Performance ihrer Betriebsrente zu erklären. Dann ist die Unruhe im Unternehmen vorprogrammiert. Wenn dann auch noch die EZB die Zinsen wieder erhöht, dann ärgern sich die auf ihren Verlusten sitzenden Betriebsrentner doppelt. Eine Direktversicherung nach dem angloamerikanischen UWP Prinzip hat diese Probleme nicht. Zumal es diese bAV auch noch über KOSTENEX mit voller Kostenrückerstattung während der Vertragslaufzeit gibt, also quasi eine bAV ohne Kosten. Aber das wäre dann wohl doch zu fortschrittlich gedacht und nicht konservativ deutsch im Sinne von Gewerkschaftsfreundin Nahles.

 

 

Hypothekendarlehen besser endfällig tilgen

Als Reaktion auf die 0% Zinspolitik der EZB und aus Angst vor möglichen Börsenkapriolen haben viele Menschen in den letzten Jahren ihr Geld in Immobilien investiert. Niedrige Zinsen für Hypothekendarlehen taten hier ein Übriges. Doch dürften diese Zinsen bei einer Anschlussfinanzierung in 5, 10 oder 15 Jahren nicht mehr bei 1-2% p.a. effektiv liegen sondern eher bei 4-5% p.a. effektiv. Daher wäre es wünschenswert, möglichst viel bereits zu den derzeit noch günstigen Kreditkonditionen zu tilgen, damit eine Anschlussfinanzierung später erst gar nicht mehr nötig wird.

Ich möchte hier nicht über die Vor- bzw. Nachteile eines solchen Immobilienkaufs aufklären, sondern lediglich über die richtige Tilgung eines solchen Darlehens, wie sie bei Abschluss oder Anschlussfinanzierung mit der Bank vereinbart wird.

Grundsätzlich gibt es hier zwei Möglichkeiten:

1.) Die direkte Tilgung bei der kreditgebenden Bank mit einem festgelegten anfänglichen Tilgungssatz zwischen üblicherweise 1-5%

2.) Die endfällige Tilgung über den Umweg einer Lebens- oder Rentenversicherung, die man dann an die kreditgebende Bank sozusagen als Pfand abtritt, bis das Darlehen abbezahlt ist

Hier möchte ich einmal mit einer Musterberechnung erklären, warum ich die endfällige Tilgung empfehle, sofern diese einen garantierten Mindestzins von mindestens 0,7% nach Abzug aller Kosten erwirtschaftet.

Beispiel: Hypothekendarlehen 450.000 Euro, 15 Jahre Laufzeit, 1,92% effektiver Kreditzins, Monatliche Kreditrate 2000 Euro

Die Kreditaufnahme inkl. der anfallenden Zinsen über 15 Jahre beträgt hier also 578.677 Euro.

1.) Bei regulärer monatlicher Tilgung direkt bei der Bank verbleibt nach 15 Jahren eine Restschuld von 182.073 Euro

2.) Bei endfälliger Tilgung über eine von KOSTENEX angebotene fondsgebundene Rentenversicherung nach dem UWP (unitised with Profits) Prinzip mit natürlich voller Kostenrückerstattung (!), sieht das Ganze komplett anders aus. UWP kommt aus dem angloamerikanischen Raum und bedeutet eine endfällige feste Zinsgarantie über die gesamte Laufzeit und zusätzlich mögliche Gewinne aus Fonds- bzw. Vermögensverwaltererträgen. Da diese Produkte nicht nur eine sog. Beitragsgarantie (also 0% Zinsen wie bei Konkurrenzprodukten) beinhalten, sondern eine echte Verzinsung, sind sie auch bei den Banken im Rahmen eines Sicherheitentausches sehr beliebt. Diese Produkte beinhalten  immer einen, zu Vertragsbeginn festgelegten Mindestzinssatz von 1,0% p.a. und einen jährlich neu festzulegenden aktuellen Zinssatz, der sich letztendlich nach dem amerikanischen Notenbankzinssatz richtet. Dieser aktuelle Zinssatz beträgt derzeit 2,1% p.a. und wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren noch deutlich steigen. Obendrauf bekommt man dann noch eine (natürlich nicht garantierte) Fonds- bzw. Vermögensverwalterrendite. Diese kann auch in einer niedrigen Risikoklasse bei den von KOSTENEX empfohlenen Produkten 10% p.a. (über die letzten 5 Jahre) bzw. 6% p.a. (seit 2006) betragen.

Das Ergebnis:

1.) Im „worst case“ bei nur 1% p.a. Verzinsung: Restschuld um 21.738 Euro höherer bei 203.811 Euro

2.) Unter Beibehaltung der aktuellen Verzinsung von 2,1% p.a.: Restschuld 166.325 Euro (also ein zusätzlicher Gewinn von 15.748 Euro)

3.) Bei einer Fondsrendite von 6% p.a. (wie seit 2006): Restschuld 35.046 Euro (also ein zusätzlicher Gewinn von 147.027 Euro)

Also fast 150.000 Euro mehr bei einem Hypothekendarlehen von 450.000 Euro!

(bei 10% p.a. wie in letzten 5 guten Börsenjahren wären es sogar 362.110 Euro mehr!)

Fazit:

Vor jedem Neuabschluss eines Hypothekendarlehens oder jeder Anschlussfinanzierung bestehen Sie bei Ihrer kreditgebenden Bank auf einer endfälligen Tilgung durch eine UWP Produkt von KOSTENEX. Sollte Ihre Bank Ihnen darauf hin schlechtere Zinskonditionen anbieten oder die endfällige Tilgung mit einem hausfremden Produkt ablehnen, können wir Ihnen gerne zahlreiche renommierte deutsche Banken mit sehr guten Zinskonditionen kostenlos weiterempfehlen.

Die Kosten der privaten Rentenversicherung

Eine zusätzliche private Altersvorsorge ist aufgrund der zu erwartenden gesetzlichen Rente, die meist nur 1/3 der benötigten Rente ausmacht, heutzutage ein absolutes Muss. Das ist unbestritten. Ob man allerdings eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), eine Riester- oder Rürup Rente oder eine private Rentenversicherung wählt. Es läuft in Deutschland zu 90% auf die klassischen zwei Zielinvestments raus:

1.) Die rein festverzinsliche (klassische) Rentenversicherung: die garantierte Verzinsung beträgt seit 2017 hier nur 0,9% p.a. (vor Kostenabzug!). Die oftmals versprochenen Überschüsse der Versicherungen tendieren aber gegen Null, so das man froh sein kann, wenn man wenigstens am Ende seine eingezahlten Beiträge wieder sieht. Zudem ist der o.g. Zinssatz während der gesamten Laufzeit fix. Wenn also irgendwann die EZB die Zinssätze erhöht, bleibt dem Kunden nur die Möglichkeit den Vertrag (meist unter Verlusten) zu kündigen.

2.) Die fondsgebundene Rentenversicherung (FRV): Diese, derzeit beliebteste Anlageform, ist die einzige Möglichkeit noch jährliche Renditen von 3-5% zu erwirtschaften, was in der Regel durch den beigefügten Aktienanteil geschieht. Es gibt aber auch viele Nachteile: keine Kapital- bzw. Zinsgarantie (es sind also Verluste bis zu 60% wie im Jahr 2008 möglich, und zwar auf das gesamte angesparte Kapital); Fondschließungen können zu Verlusten führen und wenn man sich nicht laufend selbst um die richtige Fondsauswahl kümmert sind meist dauerhaft Verluste garantiert  und dann kommen auch noch die hohen Kosten dazu!

Wer jetzt aber denkt, das die hohen Kosten der FRV für eine klassische Rentenversicherung sprechen, der sollte mal die folgenden, an der täglichen Praxis ausgerichteten, Kostenmodelle sich anschauen:

Beide Beispiele gehen von einer monatlichen Sparrate von 250 Euro aus, mit 5% jährlicher Dynamik (Beitragserhöhung) und 30 Jahren Laufzeit. Der insgesamt eingezahlte Beitrag ist also 200.000 Euro in beiden Fällen.

Bei der klassischen Rentenversicherung wird eine Rendite von 1% p.a. unterstellt, bei der FRV eine Rendite von 4% p.a.

–     jährliche Fondsverwaltungsgebühr (TER) von 1,5% auf den Depotwert: 40.000 Euro

–     das 5% Agio (bzw. der Ausgabeaufschlag) welches beim Kauf jedes Fondsanteiles anfällt: 10.000 Euro

–   jede Wertentwicklung des Fonds um 1% p.a. erhöht den Depotwert und damit die jährliche Fondsverwaltungsgebühr (TER). Bei 4% p.a.  sind das Zusatzkosten von 25.000 Euro

– jetzt kommen noch die Abschlusskosten, Provisionen, Honorare und Kosten des Versicherungsunternehmens hinzu: dies liegen je nach Anbieter zwischen 5% und 15% der einbezahlten Beiträge. Wenn man hier von niedrigen 7,5% ausgeht, sind das auch schon 15.000 Euro. Diese Kosten fallen auch bei Abschluss einer klassischen Rentenversicherung an!

Ergebnis:

1.) Die fondsgebundene Rentenversicherung: 90.000 Euro Kosten (45%!) bei eingezahlten 200.000 Euro! Bei einer Rendite von 4% p.a. wäre der Gewinn nach 30 Jahren 40.000 Euro, also 330.000 abzüglich der 90.000 Euro Kosten.

2.) Die klassische Rentenversicherung: hier fallen nur 15.000 Euro Kosten an, bei 1% p.a. liegt aber der Gewinn am Ende trotzdem nur bei 10.000 Euro (225.000 Euro abzüglich 15.000 Euro Kosten)

Diese Beispielrechnung gilt für die absolute Mehrheit der sich aktuell im Umlauf befindlichen Altersvorsorgeverträge. Es gibt auch Modelle, bei denen das Agio teilweise ganz entfällt und z.B. durch eine höhere jährliche Verwaltungsgebühr (TER) kompensiert wird. Auch liegen z.B. ETFs mit jährlichen Gesamtkosten von ca. 1% p.a. günstiger. Hier ist allerdings der Kunde der Fondsmanager. Zudem empfehle ich den ETF Kauf nur Kunden, die einmal den kompletten Emissionsprospekt eines ETFs gelesen und inklusive der unzähligen Risikohinweise auch verstanden haben. Das dürften die aller wenigsten ETF Besitzer sein.

KOSTENEX empfiehlt daher:

Die angloamerikanische Kombination aus endfälligem Garantiezins (der Zins soll als Sicherheit dort greifen wo er wirklich benötigt wird) und einer fondsgebundenen Rentenversicherung (FRV) heißt UWP (unitised with Profits). Das Zielinvestment sind Vermögensverwaltungen oder Fonds mit langfristigen Renditen von 5-7% p.a. in einer niedrigen Risikoklasse und liegen im absolut sicheren Sondervermögen ähnlich wie ein Bankdepot.

Um die Kosten in den Griff zu bekommen, empfiehlt KOSTENEX daher ausschließlich Kapitalanlageprodukte mit einer vollständigen Kostenrückerstattung aller entstandenen Kosten als festen Vertragsbestandteil der Versicherungspolice

Gute Vermögensverwalter bzw. Fondsmanager kosten immer Geld, ebenso wie gute Berater oder Versicherungsunternehmen. Bei langfristigen Verträgen ab 10 Jahren Laufzeit können diese Kosten aber komplett wieder an den Kunden zurück fließen, in Form von jährlichen oder einmaligen Fondsanteilsgutschriften. So geht moderne Altersvorsorge, egal ob sie eine private oder betriebliche Variante wählen.