Nahles Betriebsrentenschwächungsgesetz
Wenn Ex-Gewerkschaftler wie Herr Riester oder die gewerkschaftsnahe Frau Nahles Finanzprodukte entwickeln lassen, dann ist schon aus Erfahrung höchste Vorsicht geboten. Die Riesterrente hat die private Altersvorsorge mit enormer Bürokratie und Kosten überzogen, die Menschen verunsichert und auf keinen Fall zu einer Verbesserung der privaten Rentensituation der Menschen geführt. Nun legt also Frau Nahles bei der betrieblichen Altersvorsorge mit ihrem „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ (BRSG) ein ähnliches Ei den Unternehmen und ihren Mitarbeitern ins Nest.
Dabei ist die ursprüngliche Absicht meistens gut gewesen. Die Unternehmen klagten über zu hohe Nachschüsse für Rücklagen und den damit verbundenen Haftungen bei vier von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Der Grund ist die Nullzins EZB Politik der letzten Jahre, die es den Unternehmen (ähnlich wie den Versicherungen) schwer macht, die ursprünglich zugesagten Garantiezinsen auch zu bezahlen. Dabei kann schon heute eine nahezu komplette Haftungsfreistellung für die Unternehmer durch den Durchführungsweg einer Direktversicherung erreicht werden, insbesondere bei einer fondsgebundenen Variante, bei der das Kapital im außerbilanziellen Sondervermögen liegt.
Frau Nahles ging also einer einfachen Rechnung nach. Die Haftung der Unternehmen würde bei ihrem Modell der „Sozialpartnerschaft“ mit den Gewerkschaften für zukünftige bAV Verträge entfallen. Im Gegenzug erhalten die Mitarbeiter keinerlei Garantieverzinsung oder Beitragsgarantie und auch die nicht tariflich organisierten Unternehmen müssten sich den Gewerkschaften im Rahmen dieser Kooperation öffnen. Zusätzlich muss der Unternehmer 15% der 20% eingesparten Sozialabgaben in die Arbeitnehmer bAV einzahlen.
Dieses in guten wirtschaftlichen Zeiten erdachte bAV Modell hat nur einen Haken:
Die Sozialpartnerschaft bAV wird die erste bAV mit negativer Betriebsrente in Deutschland werden.
Wer das Prinzip bei fondsgebundenen Rentenversicherungen (FRV) kennt, der weiß das meist die Fonds in guten wirtschaftlichen Zeiten steigen, in schlechten aber wieder fallen. So fielen z.B. im Jahr 2008 die meisten dieser FRVs um zeitweise 50-60%, was bei einer sicheren Altersvorsorge fatal ist. Eine Basiszinsabsicherung muss also sein auch wenn man damit eine mögliche Rendite etwas reduzieren muss. Diese Forderung der CSU konnte sich aber letztendlich nicht in Berlin durchsetzen. So werden die Arbeitnehmer spätestens in schlechteren wirtschaftlichen Zeiten große Verluste verkraften müssen. Wie ihr Arbeitgeber bzw. ihre Gewerkschaft das dann erklären will ist noch nicht geklärt.
Wie sieht also eine sinnvolle bAV aus?
1.) Es ist richtig das ein Unternehmer nicht für die Betriebsrente seiner Mitarbeiter haften sollte. Die EZB Zinspolitik unterliegt ebenso wie die Börsenschwankungen nicht dem Bereich der Einflußsphäre des Unternehmers. Warum sollte er dann dafür haften? Die bAV ist im Grunde lediglich eine Bruttoentgeltumwandlung als Ergänzung zur unzureichenden gesetzlichen Rentenversicherung. Durch die im Vergleich zur privaten Altersvorsorge höheren Monatsbeiträge, den teilweise eingesparten Sozial- und Steuerabgaben sowie insbesondere durch den 20%igen kostenneutralen Arbeitgeberzuschuß wächst das Rentendepot schneller. Die Bürokratie bei einer Direktversicherung kann z.B. durch Nudging zudem auf ein Minimum reduziert werden.
2.) Der Garantiezins ist enorm wichtig. Im Rahmen der angloamerikanischen UWP Produkte wird z.B. ein endfälliger Garantiezins vereinbart. Die Kosten hierfür betragen je nach Größe und Bonität der Versicherung zwischen 0,25 – 1% der Beiträge. Das ist sehr wenig, da dieser endfällige Garantiezins fast nie gebraucht wird, da langfristig gut gemanagte Fonds immer eine bessere Rendite erzielen als der Garantiezins. Es ist also lediglich eine Sicherheit für Börsencrashjahre. Hat z.B. ein Arbeitnehmer eine fondsgebundene bAV 1990 abgeschlossen mit Laufzeit 20 Jahre bis 2010, dann lief bis 2007 noch alles gut. Durch den Börsencrash 2008 hat er aber große Teile seines Rentenvermögens verloren, was er bis zum Rentenbeginn 2010 nicht mehr aufholen kann. In diesem Fall greift dann die endfällige Garantieverzinsung, die ihm für jedes Jahr der Laufzeit eine feste Verzinsung seiner Einzahlungen garantiert.
3.) Es gilt abzuwarten welche Produkte, wieviel Bürokratieaufwand und wieviel damit verbundene Kosten und Renditen die neuen „Sozialpartnerschaft bAV“ Produkte bieten. Eine volle Kostenrückerstattung werden sie aber ebenso wenig bieten wie eine gute Vermögensverwalterrendite. Und eine Garantieverzinsung ist von vorneherein ausgeschlossen.
Fazit:
Diese neue Form der bAV wird den Gewerkschaften tiefen Einblick in die nicht tarifgebundenen Unternehmen geben. Unternehmer die sich in der vermeintlichen Hoffnung des Haftungsverzichtes darauf einlassen, werden Probleme haben, ihren Mitarbeitern in einigen Jahren die schlechte Performance ihrer Betriebsrente zu erklären. Dann ist die Unruhe im Unternehmen vorprogrammiert. Wenn dann auch noch die EZB die Zinsen wieder erhöht, dann ärgern sich die auf ihren Verlusten sitzenden Betriebsrentner doppelt. Eine Direktversicherung nach dem angloamerikanischen UWP Prinzip hat diese Probleme nicht. Zumal es diese bAV auch noch über KOSTENEX mit voller Kostenrückerstattung während der Vertragslaufzeit gibt, also quasi eine bAV ohne Kosten. Aber das wäre dann wohl doch zu fortschrittlich gedacht und nicht konservativ deutsch im Sinne von Gewerkschaftsfreundin Nahles.