Rentenfond Kostenrückerstattung KostenEx

Vertragsumstellung auf Kostenrückerstattung

Es ist doch immer das Gleiche mit der Altersvorsorge:

Jeden Monat wird einem per Lastschriftverfahren 100,- oder 200,- Euro abgebucht, das Geld wird dann von der Versicherung oder Bank „angelegt“, in der Regel zu Minizinsen, und am Jahresende kann man sehen: „außer Spesen nichts gewesen“.

Woran liegt das?

Schuld sind mehrere Faktoren: zum einen die Niedrigzinsphase in der wir momentan leben, dann die übertriebene Bürokratie die im Namen des „Verbraucherschutzes“ von Bund und EU den Banken und Versicherungen aufgebürdet wurde, dann die Gier der Vermittler und Investmentbanker und zum Schluß: die Unwissenheit der Kunden in Finanzangelegenheiten.

Als Resultat steht dann am Ende die Altersarmut der meisten heute 20- 45 Jährigen. Wußten Sie das Ihr Altersvorsorgevertrag Ihnen Kosten von 20-25% beschert?Fragen Sie doch einmal Ihren Berater/in oder Ihre Bank ob er/sie Ihnen diese Kosten zurück erstattet!

Wieso lassen Sie sich das gefallen? Es geht nämlich auch mittlerweile mit kompletter garantierter Kostenrückerstattung!

Ein Beispiel: 200,- Euro p.m., 5% Dynamik, 3% Zinsen/Rendite, 30 Jahre Laufzeit. Nach 30 Jahren erhalten SIe ca. 160 Tsd. Euro ausbezahlt. Würden Ihnen während der Laufzeit die kompletten Kosten zurück erstattet, wären es ca. 230 Tsd. Euro! Dies liegt am sogenannten Zinseszinseffekt, der natürlich auch für die Kostenrückerstattung gilt.

 Sie können also jeden Ihrer bisherigen Verträge binnen Monatsfrist auf komplette Kostenrückerstattung umstellen. Da üblicherweise 1/4 die Abschlußprovision und 3/4 die laufenden Gebühren sind, lohnt es sich für Sie in jedem Fall, außer wenn die Restlaufzeit Ihres Vertrages weniger als 4 Jahre beträgt.

Jetzt haben Sie die Wahl:

Sie wollen weiterhin 20-25% Ihres Kapitals Ihrer Bank/Versicherung schenken oder
Sie wollen diese 20-25% in Ihrer eigenen Tasche wieder sehen.

 Handeln Sie jetzt! Fragen Sie uns und wir zeigen Ihnen wie einfach das funktioniert!