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Vorschläge für eine echte Rentenreform

Nachdem in den letzten 10 Jahren allein schon durch die Nullzinspolitik der EZB über 600 Mrd. Euro den deutschen Sparern verloren ging, wird in der Politik mal wieder über eine Rentenreform nachgedacht. Dabei findet man häufig in der Presse Aussagen, die Rente soll, natürlich ohne deutlich höhere Rentenbeiträge sondern mit vielen Milliarden Steuergeldern, bis 2025 bzw. 2040 bei 48% vom letzten Nettoeinkommen stabil gehalten werden. Woher kommt denn eigentlich die Zahl 48%? Bei dieser Zahl handelt es sich um den sog. Mustereckrentner, also einer fiktiven Person, die 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse (GRV) eingezahlt hat, wohl gemerkt bei jährlich steigenden Beiträgen. Dies trifft noch nicht einmal auf 5% der Bevölkerung zu, die bereits heute meist nur zwischen 35-40% ihres letzten Monatseinkommens aus der GRV erhält. Wenn die „Babyboomer“ in den nächsten Jahren in Rente gehen, werden es realistischerweise nur noch 33% oder weniger sein. Ein sehr wahrscheinlich zu erwartender Rückgang der deutschen Wirtschaftskraft ist dabei noch nicht einmal einkalkuliert.

Wie würde also eine dringend notwendige echte Rentenreform aussehen?

Sie sollte auf drei Säulen aufbauen: der GRV, der Bruttorente (bei Angestellten ist dies heutzutage die betriebliche Rente BAV) und der privaten Vorsorge. Aus jedem dieser Bausteine entsteht dann ein Drittel der benötigten Rente, wobei lediglich die private Vorsorge so flexibel ist, das man im Notfall auf ihr Kapital jederzeit zugreifen kann. Die anderen beiden Formen sind erst ab dem 62. Lebensjahr verfügbar. Die Bruttorente ist ausgestattet mit der Option Einmalauszahlung oder Verrentung.

1.) Die GRV (gesetzliche Rentenversicherung): hier sollte zuerst einmal die Einnahmebasis deutlich verbreitert werden. D.h. auch heutige Beamte sollten einzahlen ebenso wie Selbstständige. Dies würde natürlich nur über eine Reform des Beamtenstatus gehen, wobei ähnlich wie in der Schweiz nur Personen mit hoheitlichen Aufgaben noch einen Beamtenstatus mit späterer Pension erhalten. Dadurch würde auch die zunehmende Problematik der sog. ungedeckten Beamtenpensionen entschärft. Statt einer Erhöhung des Beitragsniveaus, welches ohnehin schon zu den höchsten der Welt zählt, sollte eher eine langfristige Senkung angestrebt werden. Diese ist allerdings nur mit weiteren Maßnahmen möglich. Hierzu zählt die Rentenauszahlungsgrundlage. Einen echten Rentenanspruch, also eine Mindestrente von derzeit etwa 1000 Euro vor Steuern im Monat, von der man auch tatsächlich leben kann, sollte erst bezahlt werden, wenn mindestens insgesamt 8 Jahre lang auch Beiträge in die GRV einbezahlt wurden. Darüber hinaus wären alle Beiträge kapitalgedeckelt. Wer also mehr einzahlt bekommt auch mehr Rente, ohne das quersubventioniert würde. Die komplizierte Punkteberechnung sollte komplett abgeschafft werden. Sie kostet nur viel Bürokratiekosten und schafft keine Transparenz. Personen, die Kinder aufgezogen haben sollten pauschal 10% Zuschlag zu ihrer Rente erhalten, als Ausgleich für die Kindererziehungszeiten. Als Kapitalanlage muss auch in der GRV eine deutlich höhere Investmentquote bzw. Aktienquote einfließen, da sonst nur noch negative Renditen erwirtschaftet werden. Dafür sollte eine Drittel der GRV Rücklage in einen sog. strategischen Staatsfonds fließen, wie sie erfolgreiche Länder wie z.B. Norwegen u.v.a. schon haben. Diese Investments können auch nach ökologischen Aspekten und z.B. zur Sicherung von Rohstoffquellen dienen, wie z.B. bei der Batterieherstellung. So ein Staatsfonds ist also nicht nur strategisch wichtig, er erhöht auch die Gesamtrendite der GRV deutlich und vermeidet dadurch Beitragssatzerhöhungen. Der Steuerabzug der Renten sollte direkt bei dem Rentenversicherungsträger erfolgen, sofern der Rentner keine weiteren nennenswerten Einnahmen z.B. aus Kapitalanlagen oder Vermietung und Verpachtung hat. Dies würde zu erheblich weniger Bürokratie und Kosten führen und wäre zudem für ältere Rentner sozialer. Wer will sich mit 80 Jahren noch mit einer Steuererklärung herumschlagen müssen?

2.) Die Bruttorente: vielen Menschen ist diese Bruttorente bereits als BAV Direktversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge bekannt. Hier gibt es nur leider neben der praktischen Direktversicherung noch fünf weitere komplizierte Durchführungswege, inkl. der neuen Nahles Zielrente im BRSG. Dies schafft wieder nur Verwirrung, hohe Bürokratiekosten und hat keinen praktischen Nutzen für die zukünftigen Rentner. Es genügt also vollkommen, wenn der Arbeitgeber vom Gehalt einen Bruttobetrag von idealerweise 260 Euro/Monat (entspricht etwa 100 Euro netto) in eine BAV Direktversicherung überweist. Die Haftung für den Arbeitgeber sollte nur für die korrekte monatliche Überweisung gelten, solange er ein zertifiziertes sicheres BAV Produkt ausgewählt hat. Eine strikte Trennung von Unternehmen und dem Versicherungsunternehmen ist zu beachten, da kein noch so gutes Unternehmen Betriebsrenten für die nächsten 30 Jahre garantieren kann. Man sieht das in der derzeitigen Nullzinsphase bei vielen DAX Konzernen, die Milliarden nachschießen müssen um ihre ungedeckten Betriebsrenten wenigstens halbwegs zu stabilisieren. Das Geld fehlt allerdings dann im Unternehmen bei den Investitionen wieder. Wichtig: die Bruttorente sollte verpflichtenden Charakter ab dem ersten Arbeitstag haben und auch für Selbstständige durch einen Steuerabzug möglich sein. Bei der Verrentung ist die Rente dann voll steuerpflichtig. Der Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherungsbeitrag sollte aber halbiert werden, was derzeit in der Politik ja auch schon gefordert wird.

3.) Die private Vorsorge: ca. 5% des Monatsnettoeinkommens sollte zusätzlich noch in eine private Vorsorge investiert werden. Hierzu können auch bis zu 50% Immobilieneigentum zählen. Da man aber als Rentner oftmals keine Hypothekendarlehen aus Altersgründen mehr bekommt und die in die Jahre gekommene Immobilie auch ab und zu renoviert werden muss, ist trotzdem ausreichend Liquidität wichtig. Als private Altersvorsorge dienen alle Kapitalanlagen (außer natürlich der graue Kapitalmarkt), die eine Mindestverzinsung bzw. eine Beitragsgarantie bieten. Reine Aktienfonds können als Beimischung dienen, aber nicht zu mehr als 35%. Und die Kosten sollte man im Griff haben, da sonst über die Jahre viel Geld verloren gehen kann –> Kostenrechner von KOSTENEX auf unserer Startseite. Bis zu 10% können auch spekulativ angelegt werden oder in physisches Gold investiert werden.