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Aus Arbeitgebersicht: Betriebliche Altersvorsorge in Zeiten der Rezession

Die Coronakrise hinterlässt deutliche Spuren. Die Staatsverschuldung explodiert in Deutschland und die Länder in Südeuropa befinden sich nahe am Staatsbankrott, so dass die EZB auf lange Zeit sicher keine Zinserhöhung mehr aussprechen kann. Über 80% aller betrieblichen Altersvorsorgeverträge (BAV) sind aber heutzutage rein festverzinsliche Verträge. Sie beinhalten zwei wichtige Zinskomponenten: zum einen die sog. Garantieverzinsung, die abhängig vom Beginndatum des Vertrages ist. Diese („staatliche“) Zinsgarantie fällt ab dem 1.1.2021 auf nur noch 0,5% p.a. brutto, also vor Kostenabzug. Zudem liegt sie seit dem 1.1.2007 nach Kosten unterhalb der Inflationsrate, was einen realen Kaufkraftverlust all dieser Verträge bedeutet. Zum zweiten wird die Zinssituation in Europa durch die Coronakrise noch weiter verschärft, so dass die Überschussanteile, also die zweite Zinskomponente der BAV Verträge, sehr viel schneller als bisher erwartet auf Null Prozent sinken wird. Bisher lag die jährliche Zinssenkung hierbei zwischen 0,3% -0,5% pro Jahr.
Man kann also sagen, das sich rein festverzinsliche BAVs seit 2007 nicht mehr rechnen können, da der Mitarbeiter mehr Geld einzahlt als er später in realer Kaufkraft ausbezahlt bekommt. Die einzig rentable BAV ist also eine fondsgebundene. Doch auch diese BAV Variante hat ihre Schattenseiten und zwar in Form von hoher Volatilität bzw. Möglichkeiten von Kursverlusten wie in der Coronakrise und zusätzlich noch das Problem der hohen Gebühren, wie z.B. der jährlichen Verwaltungsgebühr (TER) und des Ausgabeaufschlages (Agio).

Wie sollte man also vor diesem Hintergrund als Arbeitgeber mit der BAV in Zukunft umgehen?

1.) Eine gute BAV ist ein für Arbeitgeber kostenloses Benefit an seine Arbeitnehmer: auch trotz Coronakrise kommt der Renteneintritt und damit die Rentenlücke garantiert. In Krisenzeiten ist die Neigung, Geld auf die Seite zu legen statt zu konsumieren ohnehin erhöht. Auch die nach dem BRSG (Betriebsrentenstärkungsgesetz) geforderte Bezuschussung von 15% zur Entgeltumwandlung ist für den Arbeitgeber kostenneutral. Sogar 20% wären es noch. In Krisenzeiten möchten viele Arbeitgeber Benefits wie z.B. Tankgutscheine nicht mehr finanzieren. Eine gute BAV dagegen kostet nichts. Unter guter BAV verstehen wir eine fondsgebundene Direktversicherung mit festem endfälligen Garantiezins von ca. 2% p.a.. Zudem bietet KOSTENEX nur BAV Produkte mit voller Kostenrückerstattung während der Vertragslaufzeit an. So bekommt der Arbeitnehmer ein gute Rendite, die selbst zum Höhepunkt der Coronakrise noch im 10/15 Jahresdurchschnitt bei ca. 5% p.a. nach Kosten lag, und er wird zusätzlich von den Problemen befreit, die heutzutage die Wahl des optimalen Altersvorsorgeproduktes mit sich bringt.

2.) Auch mit nur 50% des bisherigen BAV Monatsbeitrages die volle Kapitalauszahlung erreichen: Wir bieten eine Vertragsumstellung von nach dem 1.1.2007 geschlossenen, unrentablen BAV Verträgen an, mit nahtlosem Übergang. Sofern der Mitarbeiter nicht älter als 55 Jahre alt ist, stellen wir seinen alten BAV Vertrag beitragsfrei, und ab dem nächsten Monat bekommt er ein deutlich rentableres fondsgebundenes BAV Produkt, aber mit Garantiezins und Kostenrückerstattung. Wir berechnen das neue BAV Produkt so, das bei einer Fondsrendite von nur 4% p.a. die gleiche Kapitalauszahlung erreicht wird, wie bei dem bisherigen festverzinslichen Produkt. Aber nur mit der Hälfte des bisherigen Monatsbeitrages! Das bringt dem Arbeitnehmer eine deutliche finanzielle Entlastung in Krisenzeiten, ohne ein schlechtes Gewissen bzgl. seiner zukünftigen BAV Rente zu haben.

3.) Die Arbeitgeberhaftung bei festverzinslichen BAVs nimmt durch Corona deutlich zu: Schon vor der Coronakrise wurden ca. 30% aller deutschen Pensionskassen unter engmaschige BaFin Kontrolle gestellt. Sie hatten in der Vergangenheit zu hohe Zinsversprechen abgegeben, die sie nun nicht mehr erfüllen können. Dies trifft auch auf immer mehr Versicherungen zu, die ebenfalls in den nächsten Jahren in die Insolvenz rutschen werden. Im Gegensatz zu fondsgebundenen BAVs ist hier also der Arbeitgeber in der Haftung. Er muss die Differenz ausgleichen zwischen dem in der Insolvenzmasse noch vorhandenen Kapital und dem versprochenen garantierten Auszahlungsbetrag, zuzüglich den vereinbarten Zinsen. Die meisten Arbeitgeber haben hierfür keinerlei Rückstellungen bisher vorgenommen, da meist weder die übernommenen BAV Verträge geprüft wurden noch hielt man es für möglich, das eine deutsche Lebensversicherung (wie z.B. die Mannheimer Leben) Insolvenz anmelden könnte. Das hat sich durch die Coronakrise stark verändert.

4.) Erstellung bzw. Erneuerung der Versorgungsordnung: Eine Versorgungsordnung gibt Rechtssicherheit bzgl. der BAV. Man sollte sie ohnehin alle drei Jahre auf Aktualität überprüfen. Hierbei sollte der Arbeitgeber möglichst alle BAV Verträge auf fondsgebundene Produkte umstellen, am besten mit unserer Kostenrückerstattung versehen. Zudem sollte eine Verschlankung auf nur einen BAV Anbieter mit modernsten Bürokratiestrukturen erfolgen um Kosten, Zeit und Personal zu sparen. Auch die Umsetzung des BRSG mit z.B. einer „Opt out“ Lösung für neue Mitarbeiter empfehlen wir von KOSTENEX unbedingt. Weitere spezielle Maßnahmen für Geringverdiener können ebenfalls berücksichtigt werden.

Schreiben Sie einfach einen kurze Email an KOSTENEX und wir können diese BAV Probleme innerhalb von 2-3 Monaten in Ihrem Unternehmen lösen.
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