Lösungen zur Rettung der Altersvorsorge in Coronazeiten

Gerade plant Spanien einen Lockdown für sechs Monate. Frankreich, Italien u.v.a. EU Staaten planen Ähnliches. Auch Deutschland ist nicht weit davon entfernt. Allen gemeinsam ist allerdings die enorme Steigerung der staatlichen Schuldenlast. In Deutschland allein gab es bis zu Beginn des zweiten Lockdowns bereits Kreditzusagen und Verschuldungen in Höhe von fast 1500 Mrd. Euro. Das kann nicht ohne Folgen bleiben. Die Europäische Zentralbank muss die Zinsen weiter in den Minusbereich drücken, damit ihre Mitgliedsstaaten nicht in die Staatsinsolvenz rutschen. Fallende EZB Zinsen sorgen aber in der deutschen Altersvorsorge (AV) für folgende Risiken: die Überschüsse aller festverzinslichen privaten und betrieblichen Rentenversicherungen werden sehr schnell gegen Null tendieren, die vereinbarten Garantiezinsen aus alten AV Verträgen bringen immer mehr Lebensversicherer und Pensionskassen in Schieflagen und die Sparer werden quasi enteignet, da sie mehr in AV Verträge einzahlen als sie jemals, auch vor Abzug einer Inflationsrate, wieder herausbekommen werden.

In der Praxis kann man dies schon heute beobachten, also vor den verheerenden langfristigen Auswirkungen der Coronakrise: die Überschüsse, die sich seit 2001 im Abwärtstrend befinden, sind in den letzten Jahren, also vor der Coronakrise, um 0,3- 0,5% pro Jahr gefallen. Wenn es also so weiter ginge, wäre man auch ohne die Coronaprobleme in ca. fünf Jahren ohnehin bei Null angekommen. Ein Drittel aller Pensionskassen und etliche Lebensversicherer standen schon vor Corona im Jahr 2019 auf der Bafin Liste der gefährdeten Unternehmen. Den meisten wurde sogar das Neugeschäft verboten. Bei neuen AV Produkten garantiert selbst der derzeit größte deutsche Versicherer, die Allianz, in Zukunft nur noch 90% bzw. 80% der Beiträge, von einer Verzinsung einmal ganz zu schweigen.

Das Fazit aus dieser Entwicklung kann daher nur heißen: Hände weg von allen festverzinslichen Produkten und Umschichtung von nach 2007 abgeschlossenen festverzinslichen AV Verträgen in fondsgebundene AV Verträge mit einer endfälligen Zinsgarantie.

Die AV lebt vom sog. Zinseszinseffekt. Dieser ist definiert als 1% Zins/Rendite pro Jahr nach Kostenabzug oberhalb der Inflationsrate. Haben wir also eine Inflationsrate von z.B. 1%, dann sollte die AV mindestens eine Rendite nach Kostenabzug von 2% pro Jahr erwirtschaften. Dies dürfte derzeit für nicht mehr als 15% aller aktuell besparten AV Verträge zutreffen. D.h. im Umkehrschluss: 85% aller AV Verträge sind auf Dauer Verlustbringer. Was es also bedeutet, wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern aus mangelndem Fachwissen heraus zu einer verlustbringenden Entgeltumwandlung rät, das kann man sich denken. Und das obwohl die betriebliche Altersvorsorge (bAV) die derzeit beste AV Form überhaupt ist. Zudem sind sich viele Arbeitgeber gar nicht der Haftungsfallen bewusst, die in bAV liegen können. Wie oben bereits erwähnt, werden etliche Versicherer in den nächsten Jahren zwangsweise in die Insolvenz rutschen. Hat also ein Arbeitgeber z.B. eine im Jahr 2004 abgeschlossene bAV ungeprüft übernommen, dann haftet er bei einer Insolvenz des Versicherers nicht nur für die Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn, sondern zusätzlich auch für die 2,75%  Mindestverzinsung pro Jahr der Laufzeit. Das können bedeutende Summen werden, für die die meisten Arbeitgeber keinerlei Rücklagen bisher gebildet haben. Auch dürfte das Bilden von Rücklagen für die bAV in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten immer schwerer werden.

Da wir aber alle, meistens mit 67 Jahren, in Rente gehen werden, muss trotz der Coronakrise an die Zukunft gedacht werden. Es gilt also Wege zu finden, wie man bei einer negativen EZB Zinspolitik und sinkenden Berufseinkommen noch eine AV aufbauen kann. Hierzu einige Empfehlungen des Insurtechs KOSTENEX:

1.) Nur UWP Fonds: alle festverzinslichen AV Verträge, die noch eine Restlaufzeit vom mindestens 12 Jahren haben (bzw. deren versicherte Person max. 55 Jahre alt ist), auf fondsgebundene, sog. UWP Fonds („Unitised with profits“ Fonds) umstellen. Diese Fonds bieten nicht nur eine übliche Fondsrendite von ca. 5-7% pro Jahr, sondern als Absicherung auch eine endfällige Garantieverzinsung von ca. 1-2% pro Jahr, als „worst case“ Szenario. Diese Garantieverzinsung wird mittels einer Garantiegebühr gedeckt, die ca. 0,25% des Fondsdepotwertes pro Jahr beträgt. Im Gegensatz zu reinen Garantiefonds, die oft mit 70-95% Zerobondsanteil (=0% Zinsen) arbeiten, können hierbei tatsächlich 95-99% des Kapitals in Fonds investiert werden. Somit ist nicht nur eine „echte“ Altersvorsorge mit Zinseszinseffekt möglich. Auch für Arbeitgeber ist eine Haftung unter realistischen Bedingungen ausgeschlossen, da i.d.R. der Fonds auf Dauer eine höhere Rendite erwirtschaftet, als die endfällige Garantieverzinsung zusichert. Und nur für letztere würde der Arbeitgeber bei einer Insolvenz haften.

2.) Sicherheit zuerst: diese UWP Fonds, die i.d.R. in den niedrigen Risikoklassen 2 oder 3 (von 5) zu finden sind, unterliegen dem sog. Sondervermögen. Dieses muss immer außerbilanziell geführt werden, über internationale Clearingstellen, und ist daher gegen Insolvenz geschützt. Es ist somit sicherer als ein Sparbuch oder eine Lebensversicherung und vergleichbar mit einem Wertpapierdepot einer Bank. Zudem ist es leichter übertragbar im Insolvenzfall als eine mit Deckungskapital der jeweiligen Versicherung versehene festverzinsliche Rentenversicherung. Ein handelsüblicher UWP Fonds ist meist aus Kostengründen nicht an der Börse gelistet, sondern wird als interner Fonds mit wöchentlicher Kursbestimmung geführt. Er enthält meistens bis zu 50% Aktienanteile und bis zu 50% Unternehmens- und Staatsanleihen.

3.) Das Kostenproblem: das einzige Problem bei fondsgebundenen Rentenversicherungen nach dem UWP Prinzip (und auch ohne UWP Prinzip), sind die hohen Kosten im Vergleich zu festverzinslichen AV Verträgen. Meistens zahlt man ein Agio von 5% bei jedem Anteilskauf sowie eine jährliche Managementgebühr (oder auch TER genannt) in Höhe von 1,5% auf den Depotwert. Während das Agio auf Dauer mit steigendem Depotwert nicht mehr so ins Gewicht fällt, schmerzen die 1,5% TER jährlich doch gewaltig. Und jedes Jahr mit steigendem Depotwert mehr. Selbst wenn ein Fonds also 5% im Jahr erzielt, dann bleiben leider nur 3,5% nach Kosten übrig. Das ist mit Sicherheit besser als 0% oder gar eine Minusrendite wie bei festverzinslichen AVs, aber trotzdem ärgerlich. Es geht hierbei immerhin um etliche 10.000 Euro, oftmals sogar mehrere 100.000 Euro weniger. Das liegt daran, das der Zinseszinseffekt eben auch bei den Kosten berücksichtigt werden muss.

4.) Die kostengünstigste Lösung: bei der Lösung dieser Probleme geht daher nichts ohne den Kostenspezialisten Nr. 1, die Münchner KOSTENEX GmbH. Dieses Insurtech befasst sich bereits seit sechs Jahren mit den Auswirkungen, die Fondskosten auf die AV Verträge haben. KOSTENEX entwickelt und vermarktet AV Produkte, bei denen der Kunde alle Fondskosten, Versicherungskosten und sogar Abschlusskosten während der Laufzeit wieder komplett zurück erstattet bekommt. Und zwar garantiert in der Vertragspolice durch das jeweilige Versicherungsunternehmen. Die Kostenrückerstattung funktioniert wie eine „kick back“ Gutschrift von zusätzlichen Fondsanteilen. Und zwar nach jedem Jahr der Versicherungslaufzeit, beginnend ab dem 1. Versicherungsjahr, bis zum Vertragsende. Somit hat der Kunde die Garantie, das er selbst im „worst case“ bei Rentenbeginn garantiert keinerlei Kosten mit seiner fondsgebundenen Rentenversicherung hatte. Die Ablaufleistung seines AV Vertrages steigt, aufgrund des o.g. Zinseszinseffektes der Kosten im Gegensatz zu rein festverzinslichen Verträgen, je nach Restlaufzeit um durchschnittlich 100%. Somit ist es sogar möglich, den monatlichen Beitrag um ca. die Hälfte zu reduzieren und trotzdem die bisherige Ablaufleistung bei Rentenbeginn ausbezahlt zu bekommen.

Mit den richtigen AV Lösungen ist also sogar in schlechten Zinszeiten noch immer eine solide Altersvorsorge möglich. Hierbei sollte man als Arbeitnehmer allerdings vor allen anderen Sparformen oder Immobilien immer zuerst eine BAV als Liquiditätsreserve im Alter berücksichtigen. Diese beinhaltet seit 2019 eine 15%igen (kostenneutralen) Arbeitgeberzuschuss und zusätzlich seit 2020 einen sog. Sockelfreibetrag bei der Auszahlung, welcher nicht Steuer- oder Krankenversicherungspflichtig ist. Somit kann man monatliche Nettobeträge von bis zu 280 Euro mit ca. 80% Mehrgewinn (nach Steuern- und GKV Abgaben) gegenüber einer identischen privaten AV mit guter Rendite ansparen. Keine andere AV Lösung kann auf Dauer auf ähnlich hohe Ablaufleistungen kommen, weshalb jeder verantwortungsvolle Arbeitgeber hier endlich handeln sollte und seinem Arbeitnehmer eine bessere Betriebsrente als bisher zu ermöglichen.

 

Aus Arbeitgebersicht: Betriebliche Altersvorsorge in Zeiten der Rezession

Die Coronakrise hinterlässt deutliche Spuren. Die Staatsverschuldung explodiert in Deutschland und die Länder in Südeuropa befinden sich nahe am Staatsbankrott, so dass die EZB auf lange Zeit sicher keine Zinserhöhung mehr aussprechen kann. Über 80% aller betrieblichen Altersvorsorgeverträge (BAV) sind aber heutzutage rein festverzinsliche Verträge. Sie beinhalten zwei wichtige Zinskomponenten: zum einen die sog. Garantieverzinsung, die abhängig vom Beginndatum des Vertrages ist. Diese („staatliche“) Zinsgarantie fällt ab dem 1.1.2021 auf nur noch 0,5% p.a. brutto, also vor Kostenabzug. Zudem liegt sie seit dem 1.1.2007 nach Kosten unterhalb der Inflationsrate, was einen realen Kaufkraftverlust all dieser Verträge bedeutet. Zum zweiten wird die Zinssituation in Europa durch die Coronakrise noch weiter verschärft, so dass die Überschussanteile, also die zweite Zinskomponente der BAV Verträge, sehr viel schneller als bisher erwartet auf Null Prozent sinken wird. Bisher lag die jährliche Zinssenkung hierbei zwischen 0,3% -0,5% pro Jahr.
Man kann also sagen, das sich rein festverzinsliche BAVs seit 2007 nicht mehr rechnen können, da der Mitarbeiter mehr Geld einzahlt als er später in realer Kaufkraft ausbezahlt bekommt. Die einzig rentable BAV ist also eine fondsgebundene. Doch auch diese BAV Variante hat ihre Schattenseiten und zwar in Form von hoher Volatilität bzw. Möglichkeiten von Kursverlusten wie in der Coronakrise und zusätzlich noch das Problem der hohen Gebühren, wie z.B. der jährlichen Verwaltungsgebühr (TER) und des Ausgabeaufschlages (Agio).

Wie sollte man also vor diesem Hintergrund als Arbeitgeber mit der BAV in Zukunft umgehen?

1.) Eine gute BAV ist ein für Arbeitgeber kostenloses Benefit an seine Arbeitnehmer: auch trotz Coronakrise kommt der Renteneintritt und damit die Rentenlücke garantiert. In Krisenzeiten ist die Neigung, Geld auf die Seite zu legen statt zu konsumieren ohnehin erhöht. Auch die nach dem BRSG (Betriebsrentenstärkungsgesetz) geforderte Bezuschussung von 15% zur Entgeltumwandlung ist für den Arbeitgeber kostenneutral. Sogar 20% wären es noch. In Krisenzeiten möchten viele Arbeitgeber Benefits wie z.B. Tankgutscheine nicht mehr finanzieren. Eine gute BAV dagegen kostet nichts. Unter guter BAV verstehen wir eine fondsgebundene Direktversicherung mit festem endfälligen Garantiezins von ca. 2% p.a.. Zudem bietet KOSTENEX nur BAV Produkte mit voller Kostenrückerstattung während der Vertragslaufzeit an. So bekommt der Arbeitnehmer ein gute Rendite, die selbst zum Höhepunkt der Coronakrise noch im 10/15 Jahresdurchschnitt bei ca. 5% p.a. nach Kosten lag, und er wird zusätzlich von den Problemen befreit, die heutzutage die Wahl des optimalen Altersvorsorgeproduktes mit sich bringt.

2.) Auch mit nur 50% des bisherigen BAV Monatsbeitrages die volle Kapitalauszahlung erreichen: Wir bieten eine Vertragsumstellung von nach dem 1.1.2007 geschlossenen, unrentablen BAV Verträgen an, mit nahtlosem Übergang. Sofern der Mitarbeiter nicht älter als 55 Jahre alt ist, stellen wir seinen alten BAV Vertrag beitragsfrei, und ab dem nächsten Monat bekommt er ein deutlich rentableres fondsgebundenes BAV Produkt, aber mit Garantiezins und Kostenrückerstattung. Wir berechnen das neue BAV Produkt so, das bei einer Fondsrendite von nur 4% p.a. die gleiche Kapitalauszahlung erreicht wird, wie bei dem bisherigen festverzinslichen Produkt. Aber nur mit der Hälfte des bisherigen Monatsbeitrages! Das bringt dem Arbeitnehmer eine deutliche finanzielle Entlastung in Krisenzeiten, ohne ein schlechtes Gewissen bzgl. seiner zukünftigen BAV Rente zu haben.

3.) Die Arbeitgeberhaftung bei festverzinslichen BAVs nimmt durch Corona deutlich zu: Schon vor der Coronakrise wurden ca. 30% aller deutschen Pensionskassen unter engmaschige BaFin Kontrolle gestellt. Sie hatten in der Vergangenheit zu hohe Zinsversprechen abgegeben, die sie nun nicht mehr erfüllen können. Dies trifft auch auf immer mehr Versicherungen zu, die ebenfalls in den nächsten Jahren in die Insolvenz rutschen werden. Im Gegensatz zu fondsgebundenen BAVs ist hier also der Arbeitgeber in der Haftung. Er muss die Differenz ausgleichen zwischen dem in der Insolvenzmasse noch vorhandenen Kapital und dem versprochenen garantierten Auszahlungsbetrag, zuzüglich den vereinbarten Zinsen. Die meisten Arbeitgeber haben hierfür keinerlei Rückstellungen bisher vorgenommen, da meist weder die übernommenen BAV Verträge geprüft wurden noch hielt man es für möglich, das eine deutsche Lebensversicherung (wie z.B. die Mannheimer Leben) Insolvenz anmelden könnte. Das hat sich durch die Coronakrise stark verändert.

4.) Erstellung bzw. Erneuerung der Versorgungsordnung: Eine Versorgungsordnung gibt Rechtssicherheit bzgl. der BAV. Man sollte sie ohnehin alle drei Jahre auf Aktualität überprüfen. Hierbei sollte der Arbeitgeber möglichst alle BAV Verträge auf fondsgebundene Produkte umstellen, am besten mit unserer Kostenrückerstattung versehen. Zudem sollte eine Verschlankung auf nur einen BAV Anbieter mit modernsten Bürokratiestrukturen erfolgen um Kosten, Zeit und Personal zu sparen. Auch die Umsetzung des BRSG mit z.B. einer „Opt out“ Lösung für neue Mitarbeiter empfehlen wir von KOSTENEX unbedingt. Weitere spezielle Maßnahmen für Geringverdiener können ebenfalls berücksichtigt werden.

Schreiben Sie einfach einen kurze Email an KOSTENEX und wir können diese BAV Probleme innerhalb von 2-3 Monaten in Ihrem Unternehmen lösen.
Ein modernes Unternehmen sollte auch immer eine moderne BAV haben. Jetzt ist die Zeit zu handeln.

Altersvorsorge und das Coronavirus

Als Börsencrash bezeichnet man einen Aktien Leitindex Einbruch von mehr als 25%. Mit immer gleicher Regelmäßigkeit gibt es etwa alle 10 Jahre einen ganz normalen, bereinigenden, Börsencrash und alle 50 Jahre einen großen Börsencrash wie im Jahr 2008. Somit war ein Börsencrash, auch ohne Coronavirus Panik, bereits seit ca. 2 Jahren überfällig. Das es sich um einen echten Crash handelt, zeigen Kurseinbrüche im DAX von bis zu 40% und im Dow Jones von ca. 25%.

Der Unterschied ist allerdings, das der Corona Börsencrash Verlauf zeitlich sehr gut berechenbar ist, da wir bereits eine Virus Verlaufskurve aus China (und demnächst auch aus Südkorea) zur Verfügung haben. Die Epidemie in Wuhan hat den typischen Verlauf einer sog. Gaußschen Glockenkurve und ihren Peak nach etwa einem Monat erreicht. Ab diesem Zeitpunkt fielen die Infektionszahlen. Somit lässt sich auf 1-2 Wochen genau der Zeitpunkt berechnen, ab wann es wieder wirtschaftlich bergauf geht und z.B. Quarantäne Maßnahmen aufgehoben werden können. Unternehmen, die lediglich einen Produktionsausfall über 4-8 Wochen hatten, werden ihre Produktion nachholen können. Eventuell müssen hierbei die Sommerferien verkürzt werden. Einige Firmen, die allerdings schon vorher in Schieflage waren, werden diesen Crash nicht überstehen. Viel dramatischer zieht es aber um Staaten wie Italien aus, die schon vor dem Crash nicht reformfähig waren, eine marode Wirtschaft nebst Banksystem hatten und natürlich auch kein Geld für ihr Gesundheitswesen ausgaben. Ein Staatsbankrott ist hier schon fast garantiert und hätte aufgrund der EU-weiten Haftungsunion auch massive Konsequenzen für Deutschland.

Trotzdem kann man davon ausgehen, das man bei soliden Unternehmen und ebenfalls bei soliden Investmentfonds in den nächsten 10 Jahren nicht mehr so günstige Einstandskurse bekommen wird, wie derzeit aufgrund der übertriebenen Coronavirus Panik. Als Stichtag für den Tiefststand würde ich hierbei den Montag, 16. März um 14:30  (DAX Stand ca. 8200 Punkte) ansehen. Ab diesem Zeitpunkt steigen die Kurse wieder, da die Börse ja nicht erst auf den tatsächlichen Peak der Coronavirusinfektion wartet, sondern immer diesen schon vorher antizipiert.

Was heißt das also alles für die eigene Altersvorsorge? Eine rein festverzinsliche Altersvorsorge sollte seit dem Jahr 2007 ohnehin niemand mehr haben. Ab diesem Jahr sank der Garantiezins auf 2,25% brutto und darunter, was nach Kostenabzug ein Zinsniveau unterhalb der Inflationsrate bedeutete. Dieser Trend hat sich seither nur beschleunigt. Im Jahr 2021 wird der Bruttogarantiezins, falls es überhaupt noch Anbieter geben wird, die nicht nur noch eine Beitragsgarantie (= 0% Zinsen) zahlen, auf 0,5% sinken. Dies ist dann sogar vor Kostenabzug deutlich unter der aktuellen Inflationsrate von derzeit 1,5%. Zusammengefasst heißt das, das festverzinsliche Altersvorsorgeverträge seit 2007 ein Verlustbringer sind, spätestens wenn man Kosten und Kaufkraft mit einbezieht. Eine echte Altersvorsorge geht also nur noch mit fondsgebundenen Kapitalanlagen, d.h. mit Aktienquoten von 33%- 50% bzw. mit einer Risikoklasse von 2-3 von 5.

Für Anleger von Einmalbeträgen ist also derzeit ein herausragender Anlagezeitpunkt für eine sehr gute langfristige Rendite. Aber auch Kunden, die mit monatlichen Beträgen für die Altersvorsorge sparen, müssen sich keine Sorgen machen. Erstens kaufen sie derzeit ihre Fondsanteile zu sehr günstigen Einstiegskursen und zweitens haben alle „10-jährigen“ Börsencrashs ihre Verluste binnen 2-3 Jahren wieder ausgeglichen. Selbst ein seltener und massiver Börsencrash wie im Jahr 2008 ist nach einigen Jahren wieder verarbeitet. So hat der von uns empfohlene UWP Fonds, der im Jahr 2004 aufgelegt wurde mit einer Garantieverzinsung von 2,1% p.a., immerhin eine Gesamtrendite von bisher 5,7% p.a. nach Fondskostenabzug erwirtschaftet. Und das trotz des „Jahrhundertcrashs“ im Jahr 2008. Das Wichtigste ist also: nicht in Panik zu verfallen, sein Geld immer langfristig anzulegen, auf die Kosten zu achten und eine zusätzliche Garantiezinsabsicherung zu haben (für den seltenen Fall, das das eigene Renteneintrittsalter in kurzen zeitlichen Zusammenhang zu einem Börsencrash steht). Letzteres ist natürlich weniger wichtig, wenn man seine Rente monatlich beziehen will und das Geld weiterhin an den Märkten arbeiten kann und nicht festverzinslich bei Rentenbeginn angelegt wurde.

Man muss also auch in schwierigen Zeiten von Virus Pandemien sich keine Sorgen um die eigene Rente machen, wenn man

  • fondsgebunden in UWP Fonds mit Garantiezins anlegt
  • eine volle Rückerstattung aller Kosten vereinbart hat
  •  und einen der weltbesten Vermögensverwalter in der Risikoklasse 2/3 von 5 zur Verfügung hat.