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Betriebliche Altersvorsorge lohnt nur mit 20% Arbeitgeberzuschuss

Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) wird immer beliebter und auch die Politik sieht die BAV neuerdings als einzige vernünftige Lösung zur Minderung der drohenden Altersarmut. In dem Dschungel von fünf verschiedenen Durchführungswegen und zahlreichen Anbietern verlieren aber oft selbst die Arbeitgeber die Übersicht. Deshalb hier einmal ein kurzer Überblick über die wichtigsten Details:

Zuerst die Nachteile:

– das angesparte Kapital ist nur zur Verrentung ab dem 62. Lebensjahr vorgesehen und nicht vorher auszahlbar, somit besteht eine eingeschränkte Flexibilität

– bei Arbeitgeberwechsel ist ggf. ein Produktwechsel auf ein anderes Unternehmen nötig. Zudem muss der Arbeitgeber keinen Zuschuss bezahlen, da dieser freiwillig ist (ca. 75% der Arbeitgeber zahlen aber einen)

– bei gesetzlich Krankenversicherten sind in der späteren Rentenphase neben der vollen Versteuerung der Rente auch Kranken- und Pflegversicherungsbeiträge fällig

Und jetzt die Vorteile:

– der Arbeitnehmer hat ab dem ersten Arbeitstag einen Anspruch auf Entgeltumwandlung und spart dadurch Steuern und (bei normalen Einkommen) auch Sozialabgaben

– bei einem Monatsbruttobeitrag in die BAV von 248,- Euro (BBG 2016) werden bei einem Bruttogehalt von 3000,- Euro p.m. (LSt. Klasse I und KiSt. pflichtig) jeden Monat 60,81 Euro Steuern und 42,21 Euro Sozialabgaben gespart bzw. fließen in die Altersvorsorge und nicht an den Staat. Kommt der meist übliche Arbeitgeberzuschuss von 20% (das sind lediglich die vom Arbeitgeber eingesparten Sozialabgaben) noch hinzu, sind das zusätzlich noch einmal 41,33 Euro jeden Monat. Somit ist der Nettobetrag für den Arbeitnehmer lediglich 103,65 Euro, aber 248,- werden jeden Monat vom Arbeitgeber in die BAV überwiesen.

– durch den höheren Monatsbeitrag kann sich das angesparte Guthaben deutlich schneller entwickeln, als wenn der Arbeitnehmer z.B. nur 100,- Euro aus versteuertem Kapital jeden Monat anlegen würde. Da Rentner einen deutlich niedrigeren Steuersatz haben als Arbeitnehmer, ist ein Teil des Steuervorteils definitiv real. Ebenso verhält es sich bei den Sozialabgaben. Entscheidend ist aber der Arbeitgeberzuschuss für die deutlich höheren Renten aus der BAV. Daher arbeitet KOSTENEX auch nur mit Arbeitgebern zusammen, die wenigstens die eingesparten (ca. 20%) Sozialabgaben an den Arbeitnehmer weitergeben.

Fazit:

Die beste BAV Form mit der geringsten Arbeitgeberhaftung, der geringsten Bürokratie sowie den bestmöglichsten Renditen für den Arbeitnehmer ist der Weg der Direktversicherung.

Hier empfehlen wir die fondsgebundenen Varianten mit Renditen zwischen 5-7% p.a. bei einer zusätzlichen endfälligen Mindestgarantieverzinsung von ca. 2% p.a.

Als Endalter sollte hier das 67. Lebensjahr gewählt werden (Rentenbeginn ist trotzdem jederzeit ab dem 62. Lebensjahr möglich) mit einer Dynamik an die BBG Höchstgrenzen angepasst.

Zudem sollte eine vollständige Kostenrückerstattung in der Police vereinbart sein.

Bei minimalstem Kapitaleinsatz sind hier die höchsten Renten möglich.

Fragen Sie Ihre Personalabteilung zu einem zusätzlichen Rahmenvertragsangebot von KOSTENEX.

Auch bereits bestehende BAV Verträge kann man auf vollständige Kostenrückerstattung umstellen wobei in Deutschland aber immer nur ein BAV Vertrag aktiv sein darf (der ältere Vertrag würde somit beitragsfrei gestellt). Auch für ältere Arbeitnehmer sind BAV Verträge sehr attraktiv und oft noch die einzige Möglichkeit, eine zu niedrige Rente noch aufzubessern.